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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1020337
29.06.2018|Projekt-ID 157351|Meldungsnummer 1020337|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 29.06.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Bauprojekte Region Ost
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Projekte, Projektmanagement Zürich
Bau- und Sicherheitsleitung, Logistik (BSL),  zu Hdn. von Gerold Kaufmann, Vulkanplatz 11, Postfach,  8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  gerold.kaufmann@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

STEP AS25: Ausbauten Obersee, UZ – SCME – RW

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: ARGE TT (Toneatti AG, 8865 Bilten; Toneatti AG, 8645 Jona)
Name: Toneatti AG Bilten, Tschachenstrasse 9,  8865  Bilten,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 17'906'919.64 ohne MWSt.
Bemerkung: inkl. Regie

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gesamtwirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.07.2017
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer 974121

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.06.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen
und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der
beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und
vorhandene Beweismittel sind beizulegen.