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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1020809
15.05.2018|Projekt-ID 171210|Meldungsnummer 1020809|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.05.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Insel Gruppe, Universitätsspital Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Inselspital-Stiftung, Universitätsspital Bern,  zu Hdn. von Christoph Aebischer, Freiburgstrasse,  3010  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 632 28 69,  E-Mail:  christoph.aebischer@insel.ch,  URL www.insel.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Austausch Entnahmestellen Gasversorgung

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  44161110 - Gasverteilungsnetz

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gebr. Gloor AG, Kirchbergstrasse 111,  3400  Burgdorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 805'715.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Insel Gruppe AG hat sich entschieden die bestehenden Entnahmestellen medizinische Gasversorgung zu ersetzten nach den Anforderungen der harmonisierten NORM EN ISO 9170-1.
In Zusammenarbeit mit dem Hersteller wurde unsererseits ein Innenkörper entwickelt, damit alle Grundkörper der alten Entnahmestellen der Generationen 1 bis 4 in bestehenden Gebäuden nicht ersetzt werden müssen, sondern nur die Innenkörper ausgetauscht werden können. Nach Umrüstung sind diese gegenüber neuen Entnahmestellen visuell nicht zu unterscheiden, die Zulassung nach CE Kennzeichnung gemäss Medizinprodukterichtlinie 63/42EWG, Anhang IX, Klasse IIa ist erteilt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.05.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.