Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.05.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,
zu Hdn. von
"Nicht öffnen - Offertunterlagen, Muri Umgestaltung Anschluss, BSA Los 41", Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 58 468 24 00,
Fax:
+41 (0) 58 468 25 90,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Muri Umgestaltung Anschluss, Los 41 Signalisation; Lieferung und Montage von Wechselverkehrszeichen inkl. Signalkabel und Schleifen für die Dosieranlage sowie die statische Signalisierung für den gesamten Anschlussbereich.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31720000 - Elektromechanische Ausrüstung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Signal AG, Kanalstrasse 34,
3294
Büren an der Aare,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 785'629.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Es wurde nur ein Angebot eingereicht. Das Angebot entspricht vollständig den Anforderungen, die angebotenen Preise entsprechen den heute marktüblichen Preisen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 09.03.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1011145
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.05.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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