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07.06.2018|Projekt-ID 171298|Meldungsnummer 1021127|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 07.06.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Personenverkehr, P-OP-FSE-SE-EME,  zu Hdn. von Frau Patrizia König, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  0041 79 567 47 23,  E-Mail:  Ausschreibung_Bodenplatten_IC2020@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr, P-OP-FSE-SE-EME, Betreff "FUSSBODENBLATTEN IC2020" und "NICHT ÖFFNEN",  zu Hdn. von Frau Patrizia König, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  0041 79 567 47 23,  E-Mail:  Ausschreibung_Bodenplatten_IC2020@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

22.06.2018
Bemerkungen: FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG:
Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk "FUSSBODENBLATTEN IC2020" bis 22.06.2018 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden. Fragen, die nach diesem Termin eintreffen, werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 27.07.2018, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.

Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

02.08.2018, Uhrzeit:  10:00, Ort:  Siehe Ziffer 1.2, Bemerkungen:  Nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Werkvertrag

2.2 Projekttitel der Beschaffung

FUSSBODENPLATTEN IC2020

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

310042819

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Ziel dieser Beschaffung ist die Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Fussbodenplatten für den zustandsabhängigen Austausch der jetzigen Platten vom Unterdeck der IC-2000 Flotte. Im Wesentlichen geht es um Sandwichplatten, die je nach Einbaulage verschiedene Grössen und Schnittstellen aufweisen.

2.7 Ort der Lieferung

Industriewerk Olten

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 12.12.2018, Ende: 31.12.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäss Ziff. 2.9

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Eine Option der freihändigen Vergabe nach Massgabe des Basisvertrages für weitere Phasen und/oder für zusätzliche Mengen und Leistungen und für eine Verlängerung des Vertrages bis zu 5 Jahren nach Vertragsunterzeichnung wird ausdrücklich vorbehalten. Die SBB behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, diese Optionen gestaffelt einzulösen bzw. den Auftrag dieser Leistungen nach Bedarf (auch nur teilweise) zu gegebener Zeit aufgrund der einschlägigen Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen anderweitig (im Wettbewerb) zu vergeben. Sowohl das Einlösen als die Aufteilung der Optionsleistungen bei einer möglichen Nachbestellung von weiteren Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Die Bestimmungen des Basisvertrages, einschliesslich im Vertrag vereinbarter ursprünglicher Kostengrundlage, aller Ergänzungen und Änderungen aufgrund Einlösung von Optionen / Nachbestellrechte der SBB / Leistungsänderungen, Besondere Vereinbarungen und sonstigen Vertragsänderungen und -ergänzungen gelten auch für die nachbestellten Leistungen; der Umfang der Leistungen, die Termine und die anderen Vertragspunkte werden in jedem Fall vor Inangriffnahme geklärt und auf der Grundlage eines detaillierten Angebotes in einem Nachtrag zum Vertrag schriftlich festgehalten.

2.10 Zuschlagskriterien

Weitere Details sind in in den Ausschreibungsunterlagen Teil 2C_Zuschlagskriterien aufgeführt. 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Varianten werden nur gemäss Ziffer 2.6 der Publikation und Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen zugelassen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 12.12.2018 und Ende 31.12.2024
Bemerkungen: Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss 3.7 der Ausschreibungspublikation.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Erfüllungsgarantie.

Für das Angebot (Bid Bond): Keine.

Abstrakte und unwiderrufliche sowie auf erstes Verlangen der SBB zahlbare Erfüllungsgarantie, einer erstklassigen und in der Schweiz domizilierten Bank oder Versicherungsgesellschaft (Mindestrating von A der Agentur „Standard & Poors“ und A2 bei „Moody’s). Zahlungsverpflichtungen des Garanten nach SBB – Musterformular. Der Anbieter hat in seiner Offerte den vorgesehenen Garanten mit genauen Angaben (Firmenname, Sitz bzw. Geschäftsstelle) zu nennen.

Die Kosten für erforderliche finanzielle Sicherheitsleistungen sind im Angebot als separate Position zu offerieren.

Weitere Rahmenbedingungen siehe Ausschreibungsunterlagen.

3.3 Zahlungsbedingungen

Weitere Bedingungen gemäss Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen (kommerzielle Unterlagen) sowie Ziff. 6 (Preisblatt).

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung gilt alle Leistungen gemäss Ausschreibungspublikation und Ausschreibungsunterlagen ab, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.

Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere Dokumentationskosten, Spesen, alle Aufwendung zum Nachweis der vertraglich festgelegten bzw. zu erwartender Qualität der Lieferungen, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Abladekosten, sowie sämtliche öffentliche Abgaben (Zoll, MWST, usw.).

Nicht erwähnte für die vertragliche Erfüllung notwendige übliche Kosten sind ebenfalls in der Vergütung enthalten.

Die MWST ist separat auszuweisen.

Weitere Details siehe Vertragsentwurf der SBB (Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen).

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Sind zugelassen.

REGELUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER:
Es gelten in jedem Fall die Regelungen nachstehend sowie folgende Bedingungen:

- Der Generalunternehmer kann mehrere Subunternehmer vorschlagen.

- Subsubunternehmer sind nicht zugelassen.

- Werden einzelne Leistungen von Subunternehmer erbracht wird die Eignung des Anbieters für diese Leistungen aufgrund der Eignung des jeweiligen Subunternehmers geprüft.

- Die Eignungsnachweise des Anbieters und der Subunternehmer müssen mit dem Angebot des Generalunternehmers eingereicht werden.

- Der Anbieter muss im Zeitpunkt der Angebotsabgabe soweit möglich verbindliche Subunternehmerangebote erhalten haben. Aus diesen muss sich in jedem Fall ergeben, dass der Generalunternehmer spätestens zum Zeitpunkt der Offerteingabe seines Angebotes zu diesem Zeitpunkt über die Mittel und Infrastruktur des Subunternehmers verfügt und der Subunternehmer geeignet ist.

- Der fehlende Nachweis darüber, dass der Generalunternehmer über die Mittel und Infrastruktur der Subunternehmer verfügt (um damit die eigene Eignung substituieren zu können) bzw. dass der Subunternehmer geeignet ist, führt zum Ausschluss des Angebots des Generalunternehmers.

- Die SBB behält sich das Recht vor, vom Anbieter vorgeschlagene Unternehmer auszuschliessen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG

1.1) FACHKOMPETENZ
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten des öffentlichen Verkehrs sowie in der Schienenfahrzeugindustrie, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.

1.2) PROBLEMANALYSE
Zweckmässiges Vorgehen bei Problemanalyse und Fehlerbehebung, Gewährleistung der Termineinhaltung (projektbezogen).

2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung).

2.2) FERTIGUNGSKAPAZITÄT
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.

2.3) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.

2.4) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens

3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.5) Versicherung / Betriebshaftplicht

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
2 Referenzen von erfolgreich durchgeführten Aufträgen in der Schweiz und EU-Länder mit vergleichbarer Komplexität bezüglich Technik, Dauer und Termineinhaltung in Projekten des öffentlichen Verkehrs und in der Schienenfahrzeugindustrie, bei welcher die SBB die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen überprüfen und Auskünfte einholen kann. Die Referenzproduktion muss in den letzten 5 Jahren erstellt worden sein.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001-04, IRIS certification Rev 0.2 V 2.2 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
*) Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Aufbau und Organisation des Anbieters
- *) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder beglaubigte Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars Anzahlungsgarantie, muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.

Nachweis, dass die in den Ausschreibungsbedingungen und im Vertragsentwurf aufgeführten Anforderungen an die finanziellen Sicherheitsleistungen und an das sich verpflichtende Institut erfüllt sind.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
- Deckung für Haftpflichtfälle, Versicherung.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 27.06.2018
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine.

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 08.06.2018  bis  27.06.2018
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: BEZUG DER UNTERLAGEN
Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend in www.simap.ch registrieren, um ab 08.06.2018 bis 27.06.2018 die Unterlagen runterzuladen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und allfälligen durch die SBB, den Anbieter oder einen Dritten (z.B. EU-Tenderdaily) übersetzten Versionen geht der deutsche Text der SBB immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebend ist.

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: "FUSSBODENPLATTEN IC2020" und „NICHT ÖFFNEN“ in 2-facher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer
Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

KEINE ENTSCHÄDIGUNG
Die Anbieter können für die Ausarbeitung ihres Angebotes keine Entschädigung beanspruchen.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Rollmaterialkomponenten (AGB-RKomp), Stand Dezember 2017

MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so müssen die Leistungserbringer die Einhaltung des Kernübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gemäss Anhang 2a VöB (Artikel 7) sicherstellen.

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

4.6 Sonstige Angaben

ANMELDUNG OFFERTABGABE
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.

VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.