Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
25.05.2018 Publikationsdatum Simap: 25.05.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eniwa AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Eniwa AG,
zu Hdn. von
Reto Eng, Industriestrasse 25,
5033
Buchs,
Schweiz,
Telefon:
062 835 04 38,
E-Mail:
reto.eng@eniwa.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Eniwa AG, Industriestrasse 25,
5033
Buchs AG,
Schweiz,
E-Mail:
reto.eng@eniwa.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 08.06.2018
- Bemerkungen: Die Fragen werden mit den Antworten ab 11. Juni 2018 auf simap.ch publiziert.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 15.06.2018, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebote müssen schriftlich, verschlossen und für die Einreichung mit dem Kennwort "Aarau Pont Neuf Werkleitungsumlegungen Nord" eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels A-Post.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 19.06.2018, Bemerkungen:
Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt.
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Aarau Pont Neuf Werkleitungsumlegungen Nord
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 2397.2
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- - Abbrüche Randabschlüsse 440 m
- Abbruch Beläge 1860 m2 - Oberboden abtragen 500 m3 - Grabenaushub 1640 m3 - Spriessungen 580 m2 - Kabelschutzrohre 5360 m - Kabelschächte rund 4 St. - Plattenschächte 4 St. - 110 kV Muffenschächte 2 St. - Grabenauffüllung Kiesgemisch 940 m3 - Betonkies 0/16mm 97 m3 - Hüllbeton 365 m3 - Randabschlüsse versetzen 440 m - Tragschicht AC T 22 N 400 t - Deckschicht AC 8 N 150 t - Start- und Zielgrube 2 St. - Vortriebsrohr Ø800mm 46 m - Kabelschutzrohre geschweisst 750 m - Fliessmörtel 46 m3
2.7 Ort der Ausführung- Aarau
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 13 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 13.08.2018 und Ende 05.07.2019
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen werden nur digital über www.simap.ch abgegeben.
4. Andere Informationen4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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