Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.05.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich, Abteilung Immobilien,
zu Hdn. von
Magdalena Wengert, Kreuzplatz 5, KPL,
8092
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 63 82 31,
Fax:
+41 44 632 14 47,
E-Mail:
mwengert@ethz.ch,
URL
www.immobilien.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gebäudeheizung für das Maschinenlabor (ML) und ehemaliges Fernheizkraftwerk, neu Werkstätten für Studenten.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 42512300 - Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 343 - Wärmeverteilung (Veraltet) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Schmid, Amrhein AG, Rothenring 22,
6015
Luzern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 339'725.50 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma Schmid Amrhein AG war die beste Bewertung in allen Zuschlagskriterien. Insgesamt stellt es das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.12.2017
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
999491
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.05.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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