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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1022593
28.05.2018|Projekt-ID 164158|Meldungsnummer 1022593|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.05.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale,  zu Hdn. von "N13 EP09 AS Sufers, Bauleitung und weitere projektbezogene Dienstleistungen", Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N13 EP09 AS Sufers – Galerie Traversa Süd, Bauleitung und weitere projektbezogene Dienstleistungen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71541000 - Projektmanagement im Bauwesen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: INGE BL Crestawald c/o Casutt Wyrsch Zwicky AG, Sägenstrasse 97,  7000  Chur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'460'100.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Mitglieder der INGE BL Crestawald: Casutt Wyrsch Zwicky AG + Chitvanni + Wille GmbH.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl. Der Anbieter zeigt gründlich auf, wie er die geforderten Leistungen erbringt und setzt dafür geeignete Ressourcen ein.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 14.12.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 998591

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.05.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.4 Sonstige Angaben

1. DETAILLIERTER AUFGABENBESCHRIEB
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen für die örtliche Bauleitung. Die detaillierte Leistungsbeschreibung richtet sich nach dem ASTRA Dokument „Leistungsbeschreibung für die örtliche Bauleitung (öBL)“.

HAUPTMENGEN
- Chefbauleitung 5‘500 Stunden
- örtliche Bauleitung Trassee 5‘300 Stunden
- örtliche Bauleitung Kunstbauten 5‘800 Stunden
- Weiteres Personal 1‘800 Stunden
- Optional: Dokumente des ausgeführten Werkes 1‘600 Stunden
- Optional: Teile der technischen Bauleitung Trassee und/oder Kunstbauten 1‘500 Stunden
- Optional: weitere projektspezifische Aufgaben wie übergeordnete Termin-, Qualitäts- und Kostenkontrolle, Öffentlichkeitsarbeit, erweiterte Bau- und Verkehrsphasenplanung und -umsetzung etc. 3‘500 Stunden.

PROJEKT
Das vorliegende Projekt beinhaltet ein rund 2.56 km langes Teilstück der Nationalstrasse N13 vom Anschluss Sufers bis zum Südportal der Galerie Traversa an der San Bernardino Nordrampe. Der Abschnitt ist über 40 Jahre in Betrieb und erfordert eine Anpassung an die heutigen Standards. Das Trassee wird saniert und teilweise erneuert. Die verschiedenen Kunstbauten im Trasseebereich sind in einem
schlechten Zustand. Sie müssen abgebrochen und durch neue Bauwerke ersetzt werden. Zu den wichtigsten Bauwerken zählen die Surettabachbrücke und die Unterführung Staudamm Sufers.

ES SIND FOLGENDE ARBEITEN VORGESEHEN
- Abbruch und Erneuerung der bestehenden Trasse der Nationalstrasse N13 wobei die bestehende Linienführung der N13 im Wesentlichen beibehalten wird. Das Trassee wird umfassend erneuert und um ca. 3-4 m verbreitert. Auf etwa 1.7 km Länge wird eine Kriechspur signalisiert.
- Abbruch und Teilabbruch bzw. Neubau der bestehenden Kunstbauten im Bereich der Nationalstrasse N13. Die Brücken und Unterführungen im Projektperimeter werden komplett ersetzt. Die Crestawaldbrücke wird umfangreich instandgesetzt, verbreitert und verstärkt (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung).
- Abbruch und Teilabbruch bzw. Neubau der bestehenden und neuen Stützmauern bzw. Wandmauern.
- Neubau einer Lehnenbrücke am Sufner See.
- Verschieben der parallel zur Nationalstrasse verlaufenden Kantonsstrasse im Bereich des Sufner Sees, als Folge der Verbreiterung der N13 in Richtung See.
- Bau einer provisorischen Rampe zum Wiedereinleiten des über die Kantonsstrasse umgeleiteten Nationalstrassenverkehrs.
- Abbruch / Neubau von Wildschutzzäunen und Fahrzeugrückhaltesystemen, Erstellen einer Mittelleitschranke.
- Erneuern und ergänzen der Betriebs- und Sicherheitsausrüstung.
Die Arbeiten erfolgen unter Betrieb der Nationalstrasse, teilweise in Nachtsperren und am Wochenende. Die Bau- und Verkehrsphasen sind eng mit den Ereignisdiensten, der Gebietseinheit und dem Tiefbauamt abzusprechen.

ABGRENZUNGEN
Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind:
- Projektierung (mit Ausnahme der optionalen Dokumentation des ausgeführten Werkes)
- Technische Bauleitung (erfolgt durch den zuständigen Projektverfasser; die Bauherrschaft behält sich vor, Teile der technischen Bauleitung Trassee und/oder Kunstbauten über das Mandat dieser Ausschreibung zu vergeben)
- die örtliche Bauleitung für folgende Leistungen: Hilfsbrücke Crestawald und Crestawaldbrücke / Naturgefahren (Steinschlagschutz).

2. ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien mussten zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.

ZK1: PREIS Gewichtung 40%

ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG/ QM-KONZEPT/ RISIKOANALYSE Gewichtung 25%
unterteilt in
- Aufgabeanalyse und Vorgehensvorschlag: 15%
- Risikoanalyse: 5%
- QM-Konzept: 5%.

ZK3: AUFGABENSPEZIFISCHE REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN
Gewichtung 35%
- Chefbauleiter: 15%
- örtlicher Bauleiter Kunstbauten: 10%
- örtlicher Bauleiter Trassee: 10%.
Die Evaluation des ZK3 erfolgt für jede Schlüsselperson mit einer einzigen Note die je zur Hälfte die Referenz (Vergleichbarkeit der
Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) und den Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung, der Berufserfahrung) im Hinblick auf das Projekt die mit der Offerte eingereicht wurden, berücksichtigt.
Die Funktion des Chefbauleiters kann mit einer der beiden anderen Schlüsselpersonen kombiniert werden, aber nicht mit beiden. In diesem Fall ist im EK3 die kombinierte Verfügbarkeit nachzuweisen.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5).
Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0.
Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet).
Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung //; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet.
Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTEBERECHNUNG: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.