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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1023687
04.06.2018|Projekt-ID 168023|Meldungsnummer 1023687|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 04.06.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Zollikon
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Zollikon, Informatik,  zu Hdn. von Markus Egli, Bergstrasse 20,  8702  Zollikon,  Schweiz,  Telefon:  044 395 3356,  E-Mail:  markus.egli@zollikon.ch,  URL www.zollikon.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Submission Telekommunikations-System

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [5] Fernmeldewesen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  64215000 - Internet-Telefondienste,
32552100 - Telefonapparate

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SPIE ICS AG, Industriestrasse 50a,  8304  Wallisellen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 210'469.80 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: + jährlich wiederkehrenden Kosten von Fr. 16'061.30 (inkl. MwSt)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot überzeugte in der technischen Umsetzung und war gemäss den definierten Zuschlagskriterien klar am Attraktivsten. Der Anbieter erreichte ein Gesamtscore von 2.87 Punkte von maximal 3.00 Punkten.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 09.03.2018
Meldungsnummer 1010791

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.05.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.