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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1023895
08.06.2018|Projekt-ID 169952|Meldungsnummer 1023895|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SH  08.06.2018
Publikationsdatum Simap: 08.06.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Hallau
Beschaffungsstelle/Organisator: Wüst Bauingenieure AG, Rheinweg 9,  8200  Schaffhausen,  Schweiz,  E-Mail:  raphael.maier@wbi.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erneuerung Blumengartenstrasse, Gehringerstrasse, Schmalzgasse

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten,
45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
116 - Holzen und Roden,
117 - Abbrüche und Demontagen,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
211 - Baugruben und Erdbau,
221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen,
241 - Ortbetonbau

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Walo Bertschinger AG, Fulachstrasse 40,  8200  Schaffhausen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 20.04.2018
Meldungsnummer 1016767

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.05.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Obergericht des Kanton Schaffhausen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.