Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.06.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Post Company Cars AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Post Company Cars AG,
zu Hdn. von
CC-WTO - Projekt «2-3 Rad Reifen», Stöckackerstrasse 50,
3030
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto2-3rr@post.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 2-3 Rad Reifen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34411200 - Reifen für Motorräder |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Kyburz Switzerland AG, Solarweg,
8427
Freienstein,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 25.60 ohne MWSt. Bemerkung: oben aufgeführte Preis gilt für den Stückpreis des Reifen 80/80-16 46J M+S TL, weitere Angaben unter Ziffer 3.3
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien. Nachfolgend alle gewichteten Preise Elemente:
ZK 4.1.1 Reifen 2.50-16 Sommer Preis pro Stück: 20.50 ZK 4.1.2 Reifen 70/90-16 M+S Preis pro Stück: 35.00 ZK 4.1.3 Reifen 80/80-16 46J M+S TL Preis pro Stück: 25.60 (siehe auch Ziffer 3.2) ZK 4.1.4 Reifen 80/80-16S SPIKES Preis pro Stück: 87.00
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.10.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
969075
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.06.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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