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08.06.2018|Projekt-ID 172329|Meldungsnummer 1024483|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 08.06.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,  zu Hdn. von "Nicht öffnen - Offertunterlagen, N01.20-003 180003 VM F2 Nord - Verkehrsingenieur VI VM F2 Nord", Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0) 58 468 24 00,  Fax:  +41 (0) 58 468 25 90,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

06.07.2018
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 13.07.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 06.07.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 30.07.2018, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, N01.20-003 180003 VM F2 Nord - Verkehrsingenieur VI VM F2 Nord".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

03.08.2018, Bemerkungen:  Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N01.20-003 180003 VM F2 Nord - Verkehrsingenieur VI VM F2 Nord (ID 2560)

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

N01.20-003 / 180003

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das ASTRA partizipiert an den regionalen VM Projekten. Die Investitionen für das VM Bern Nord verteilen sich auf Bund, Kanton und Gemeinden. Das ASTRA finanziert die erforderlichen Massnahmen auf seinem Perimeter selbst und beteiligt sich auch an den übergeordneten Systemen. Die verkehrspolitischen Zielsetzungen des ASTRA müssen in verschiedenen VM-Projekten der Region eingebracht und sichergestellt werden.

Damit eine strategische und technische Linie innerhalb der Filiale Thun erkennbar wird, beschafft das ASTRA einen VM-Spezialisten für das ganze Gebiet PM Nord, einen Verkehrsingenieur VI VM F2 Nord.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Projektperimeter sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.11.2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Siehe Punkt 4.5 «Sonstige Angaben» der SIMAP-Publikation 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.11.2018 und Ende 31.12.2023
Bemerkungen: Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 30 Tage

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind, inkl. aller notwendigen Neben- und zusätzlichen Leistungen zur Fertigstellung der abnahmefertigen Gesamtleistung einschliesslich aller Hilfsmittel.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch Subplaner 50%
Angaben betreffend Subplaner werden mitbewertet.
Subplaner sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die von Subplaner erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument "21 Angebotsunterlagen Beschaffung VI VM F2 Nord, Ziffer 2.1.6" Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subplaner, welche in die Bewertung einfliessen, dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subplaner dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK3: SCHLÜSSELPERSON
- EK4: VERFÜGBARKEIT
- EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1.1: Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich; (Falls die Mindestanforderungen nicht mit einem Referenzprojekt abgedeckt werden können, können hier maximal 2 Referenzprojekte beurteilt werden).
- Nationalstrasse mit mind. 2 komplexen LSA Anschlussknoten auf das untergeordnete Strassennetz im städtischen Bereich. Die LSAs müssen verkehrsabhängig gesteuerten und gekoppelt sein.
• Verkehrsbelastung Nationalstrasse > 30‘000 DTV; Knotenbelastung > 10‘000 DTV
• Gemischte Strassennutzung im untergeordneten Netz mit öV und LV
• Anwendung von Verkehrsmodellen oder Simulationen im Übergang zwischen Nationalstrassen und nachgelagertem Strassennetz.
- Realisierung vollständig bearbeitet und abgeschlossen, mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, Nachweis der Mindestanforderungen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EIGNUNGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.6: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSON
- EK3: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich; (Falls die Mindestanforderungen nicht mit einem Referenzobjekt abgedeckt werden können, können hier maximal 2 Referenzobjekte beurteilt werden).
Als vergleichbar gilt: Planer-Leistungen für „Verkehrsingenieur VI“ gemäss Leistungsbeschrieb im Dokument „40_Aufgabenbeschreibung VI VM F2 Nord“ enthaltend
• Mindestanforderungen für Vergleichbarkeit Objekt gemäss EK1
• Mindestanforderungen für Vergleichbarkeit Leistungen der Schlüsselperson:
Die Schlüsselperson erbringt den Nachweis, dass sie in einem vergleichbaren Projekt gemäss „Mindestanforderungen für Vergleichbarkeit Objekt“ für folgende Aufgaben zuständig war:
- Analyse und Verifizierung von Verkehrsbelastungen von Knoten und Strecken.
- Entwicklung und Beurteilung von komplexen LSA-Lösungen (verkehrsabhängig gesteuert, eingebunden in übergeordnetem System) im Schnittpunkt von Nationalstrasse und untergeordnetem Strassennetz.
- Abstimmung von Verkehrslösungen zwischen verschiedenen Strasseneigentümern
- Anwendung von Verkehrsmodellen oder Simulationen im Übergang zwischen Nationalstrassen und nachgelagertem Strassennetz.
- Funktion als BHU, PL oder PL Stv.
Realisierung vollständig bearbeitet und abgeschlossen, mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, Nachweis der Mindestanforderungen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

EIGNUNGSKRITERIUM EK4: VERFÜGBARKEIT
- EK4: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) und des Stv. grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Projektleiter 20%, Projektleiter-Stv. 10%.

(*) als Schlüsselperson gilt: Projektleiter Verkehrsingenieur VI

EIGNUNGSKRITERIUM EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
- EK5: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: Schlüsselperson, Gewichtung 40%; unterteilt in:
- ZK1.1: Fachliche Qualifikation Projektleiter PL VI, Gewichtung 30%
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
(Falls die Mindestanforderungen nicht mit einem Referenzobjekt abgedeckt werden können, können hier maximal 2 Referenzobjekte beurteilt werden).
Als vergleichbar gilt: Planer-Leistungen für „Verkehrsingenieur VI“ gemäss Leistungsbeschrieb im Dokument „40_Aufgabenbeschreibung VI VM F2 Nord“ enthal-tend
• Mindestanforderungen für Vergleichbarkeit Objekt gemäss EK1
• Mindestanforderungen für Vergleichbarkeit Leistungen der Schlüsselperson:
Die Schlüsselperson erbringt den Nachweis, dass sie in einem vergleichbaren Projekt gemäss „Mindestanforderungen für Vergleichbarkeit Objekt“ für folgende Aufgaben in der Funktion als BHU, PL oder PL Stv zuständig war:
- Analyse und Verifizierung von Verkehrsbelastungen von Knoten und Strecken.
- Entwicklung und Beurteilung von komplexen LSA-Lösungen (verkehrsabhängig gesteuert, eingebunden in übergeordnetem System) im Schnittpunkt von Nationalstrasse und untergeordnetem Strassennetz.
- Abstimmung von Verkehrslösungen zwischen verschiedenen Strasseneigentümern
- Anwendung von Verkehrsmodellen oder Simulationen im Übergang zwischen Nationalstrassen und nachgelagertem Strassennetz.
- Funktion als BHU, PL oder PL Stv.
Realisierung vollständig bearbeitet und abgeschlossen, mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, Nachweis der Mindestanforderungen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Lebenslauf
- ZK1.2: Aus- und Weiterbildung, Gewichtung 5%
- ZK1.3: Weitere Projektspezifische Vorteile, Gewichtung 5%
Durch den Anbieter können weitere projektspezifische Vorteile der Schlüsselperson formuliert werden.

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 30%; unterteilt in:
- ZK2.1: Aufgabenanalyse, Gewichtung 10%
Durch den Anbieter ist eine Analyse der ausgeschriebenen Aufgaben / Leistungen mit besonderen Projektschwerpunkten / Schnittstellen und deren Abgrenzungen darzulegen und zu erläutern.
- ZK2.2: Vorgehensvorschlag inkl. Innovationsmöglichkeiten sowie Organigramm, Gewichtung 15%
Im geplanten Vorgehen sind die im ausgeschriebenen Mandat zu erbringenden Leistungen / Aufgaben sowie die Abfolge der einzelnen Arbeitsschritte darzulegen und zu erläutern. Ein projektbezogenes Organigramm des Anbieters / Beauftragten, mit Nennung des Projektteams, dessen Mitglieder und deren Funktion ist Bestandteil des geplanten Vorgehens.


- ZK2.3: QM-Konzept und Risikoanalyse, Gewichtung 5%
Qualitätssicherung im Projekt und Aufzeigen von Chancen und Risiken in Bezug auf Technik, Qualität, Kosten und Termine.

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: Preis, Gewichtung 30%

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Ausschluss, Vorbefassung:
Die Firma C+E Planing AG, 5610 Wohlen ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

7. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

8. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

9. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

10. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

11. Begehung:
Es findet keine Begehung statt.

12. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht ist nicht vorgesehen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.