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09.07.2018|Projekt-ID 172341|Meldungsnummer 1024515|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 09.07.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Personenverkehr, P-OP-FSE-PTF-SEF,  zu Hdn. von Sascha Michel, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 78 690 02 57,  E-Mail:  ausschreibungen.ptf@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Personenverkehr, P-OP-FSE-PTF-SEF, Betreff: "HOHLWELLENPRÜFANLAGEN" und "NICHT ÖFFNEN",  zu Hdn. von Sascha Michel, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 78 690 02 57,  E-Mail:  ausschreibungen.ptf@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

02.08.2018
Bemerkungen: FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG:
Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk "HOHLWELLENPRÜFANLAGEN" bis 02.08.2017 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden. Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

Details wegen Fragen an der Begehung siehe Ziffer 4.5 der Publikation

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 03.09.2018 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.

Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

07.09.2018, Uhrzeit:  10:00, Ort:  Siehe Ziffer 1.2, Bemerkungen:  Nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Werkvertrag

2.2 Projekttitel der Beschaffung

HOHLWELLENPRÜFANLAGEN

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

V-310043042

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung,
38540000 - Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen,
38500000 - Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen,
71632200 - Zerstörungsfreie Prüfungen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

A ALLGEMEINES
Im Rahmen der Instandhaltungsarbeiten in den Werken und Serviceanlagen von P-OP sind regelmässige sowie sicherheitsrelevante Prüfungen von Wellen, Rädern und Radsätzen auf Materialermüdung durchzuführen. Diese Arbeiten werden mit Hilfe von ZfP- Anlagen (Zerstörungsfreie Prüfung) auf der Basis von Ultraschall und Wirbelstrom durchgeführt.

Die bereits bestehenden Prüfanlagen sind bis zu 10 Jahre alt und müssen aus diesem Grund in den nächsten Jahren ersetzt werden. Zudem besteht auf Grund des Flottenwachstums Bedarf an zusätzlichen Prüfanlagen.

Weitere Details siehe Ziff. 4.5.

2.7 Ort der Lieferung

SBB Werke sowie Service-Standorte in der ganzen Schweiz

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.02.2019, Ende: 31.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäss Ziff. 2.9

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Eine Option der freihändigen Vergabe nach Massgabe des Basisvertrages für weitere und/oder für zusätzliche Mengen und Leistungen und für eine Verlängerung des Vertrages bis zu 10 Jahren ab Ausschreibungspublikation wird ausdrücklich vorbehalten. Die SBB AG behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, diese Optionen gestaffelt einzulösen oder den Auftrag dieser Leistungen nach Bedarf (auch nur teilweise) zu gegebener Zeit aufgrund der einschlägigen Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen anderweitig (im Wettbewerb) zu vergeben. Sowohl das Einlösen als die Aufteilung der Optionsleistungen bei einer möglichen Nachbestellung von weiteren Leistungen (auch für anderen Standorte) werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Bezugsberechtigt für die obgenannten Leistungen sind auch andere Divisionen der SBB AG und Beteiligungsgesellschaften der SBB AG.

Die Bestimmungen des Basisvertrages, einschliesslich im Vertrag vereinbarter ursprünglicher Kostengrund-lage, aller Ergänzungen und Änderungen aufgrund Einlösung von Optionen / Nachbestellrechte der SBB AG / Leistungsänderungen, Besondere Vereinbarungen und sonstigen Vertragsänderungen und -ergänzungen gelten auch für die nachbestellten Leistungen; der Umfang der Leistungen, die Termine und die anderen Vertragspunkte werden in jedem Fall vor Inangriffnahme geklärt und auf der Grundlage eines detaillierten Angebotes in einem Nachtrag zum Vertrag schriftlich festgehalten.

2.10 Zuschlagskriterien

1. QUALITÄT  Gewichtung 50% 
1.1 Umsetzung der technischen Anforderungen und verwendete Technik: Mechanischer Anlagenteil  Gewichtung 25% 
1.2 Umsetzung der technischen Anforderungen, verwendete Technik und Software: Prüftechnische Anforderungen  Gewichtung 25% 
1.3 Auftragsanalyse  Gewichtung 20% 
1.4 Umsetzung Taktfertigung Stationäre Anlagen  Gewichtung 20% 
1.5 Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge  Gewichtung 5% 
1.6 Umsetzung Dokumentation und Schulungsunterlagen  Gewichtung 5% 
2. WIRTSCHAFTLICHKEIT  Gewichtung 50% 
2.1 Investitionskosten Mobile Anlagen  Gewichtung 35% 
2.2 Investitionskosten Stationäre Anlagen  Gewichtung 35% 
2.3 Betriebskosten (LCC)  Gewichtung 30% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.02.2019 und Ende 31.12.2023
Bemerkungen: Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss 3.7 der Ausschreibungspublikation.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

- Für das Angebot (Bid Bond): Keine.

- Abstrakte und unwiderrufliche sowie auf erstes Verlangen der SBB zahlbare Anzahlungs- und Gewährleistungsgarantie, einer erstklassigen und in der Schweiz domizilierten Bank oder Versicherungsgesellschaft. Zahlungsverpflichtungen des Garanten nach SBB – Musterformular. Der Anbieter hat in seiner Offerte den vorgesehenen Garanten mit genauen Angaben (Firmenname, Sitz bzw. Geschäftsstelle) zu nennen.

- Die Kosten für erforderliche finanzielle Sicherheitsleistungen sind im Angebot als separate Position zu offerieren.

- Weitere Rahmenbedingungen siehe Ausschreibungsunterlagen.

- Die Kosten für erforderliche finanzielle Sicherheitsleistungen sind im Angebot als separate Position zu offerieren.

- Weitere Rahmenbedingungen siehe Ausschreibungsunterlagen.

3.3 Zahlungsbedingungen

Weitere Bedingungen gemäss Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen (kommerzielle Unterlagen)

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung gilt alle Leistungen gemäss Ausschreibungspublikation und Ausschreibungsunterlagen ab, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.

Nicht erwähnte für die vertragliche Erfüllung notwendige übliche Kosten sind ebenfalls in der Vergütung enthalten.

Die MWST ist separat auszuweisen.

Weitere Details siehe Vertragsentwurf der SBB (Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen).

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

REGELUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER:

Es gelten in jedem Fall die Regelungen nachstehend sowie folgende Bedingungen:

- Der Generalunternehmer kann mehrere Subunternehmer vorschlagen.

- Subsubunternehmer sind nicht zugelassen.

- Werden einzelne Leistungen von Subunternehmer erbracht wird die Eignung des Anbieters für diese Leistungen aufgrund der Eignung des jeweiligen Subunternehmers geprüft.

- Die Eignungsnachweise des Anbieters und der Subunternehmer müssen mit dem Angebot des Generalunternehmers eingereicht werden.

- Der Anbieter muss im Zeitpunkt der Angebotsabgabe soweit möglich verbindliche Subunternehmerangebote erhalten haben. Aus diesen muss sich in jedem Fall ergeben, dass der Generalunternehmer spätestens zum Zeitpunkt der Offerteingabe seines Angebotes zu diesem Zeitpunkt über die Mittel und Infrastruktur des Subunternehmers verfügt und der Subunternehmer geeignet ist.

- Der fehlende Nachweis darüber, dass der Generalunternehmer über die Mittel und Infrastruktur der Subunternehmer verfügt (um damit die eigene Eignung substituieren zu können) bzw. dass der Subunternehmer geeignet ist, führt zum Ausschluss des Angebots des Generalunternehmers.

- Die SBB behält sich das Recht vor, vom Anbieter vorgeschlagene Unternehmer auszuschliessen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG

1.1) FACHKOMPETENZ
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten zur Herstellung von Hohlwellenprüfanlagen für europäische Bahnen und/oder für die Schienenfahrzeugindustrie (inkl. Projekten bei Herstellern von Hohlwellen an europäischen Standorten) in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.

1.2) TERMINEINHALTUNG
Zweckmässiges Vorgehen und Gewährleistung hinsichtlich der Termineinhaltung.

2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.

2.2) FERTIGUNGSKAPAZITÄT
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.

2.3) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.

2.4) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens

3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6) Betriebshaftplicht

4.) PRÄSENZ
Der Anbieter gewährleistet vor Ort eine ausreichende Präsenz für technischen Support und Service.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
Mindestens 1 Referenz von in den letzten 10 Jahren gelieferten und erfolgreich abgenommenen Hohlwellenprüfanlagen in vergleichbarer Komplexität bezüglich Technik, Dauer und Termineinhaltung für europäische Bahnen und/oder für die Schienenfahrzeugindustrie (inkl. der Lieferung von Hohlwellenprüfanlagen an Hersteller von Hohlwellen an europäischen Standorten) mit der folgenden Beschreibung des Referenzprojektes:

- Kunde, Zeit und Ort der Leistungserbringung;
- Projektumfang, Wert der Leistung, Rolle des Lieferanten innerhalb des Projekts, Projektorganisation, Projekterfolg,
- Stellungnahme der damaligen Auftraggeberin, ob die Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprachen;
- und ob sie ordnungsgemäss und rechtzeitig erbracht wurden.

Es muss sich nachweislich um die Projektierung und Herstellung von Anlagen zur Prüfung von Hohlwellen handeln. Darstellung maximal 2 A4 (einseitig) pro Referenzobjekt. Die SBB muss die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen überprüfen und Auskünfte einholen können.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan ab Auftragsvergabe bis Endabnahme bzw. Übergabe an den Betrieb.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
(*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001, IRIS certification Rev 0.2 V 2.2 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
(*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
(*) Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Aufbau und Organisation des Anbieters
- *) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Aktueller Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars "Anzahlungsgarantie" sowie des Musterformulars „Gewährleistungsgarantie“ muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 4.1
Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass die technische Projektleitung in deutscher Sprache mit einer maximalen Reaktionszeit von 2 Arbeitstagen vor Ort zur Verfügung steht. Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass bei einer technischen Störung (Mo. bis Fr. 08.00 – 17.00 Uhr) innerhalb einer maximalen Reaktionszeit von 2h ab der Störungsmeldung mit der Störungsbeseitigung (Experte per Telefon oder Fernwartung in deutscher Sprache) beginnen zu können. Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass wenn die Störung nicht via Telefon- oder Fernwartung zu beheben ist innerhalb einer maximalen Reaktionszeit von 24h (Mo. bis Fr. 08.00 – 17.00 Uhr) ein Experte in deutscher Sprache vor Ort mit der Störungsbeseitigung beginnen kann.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 02.08.2018
Kosten :   CHF 10'000.00
Zahlungsbedingungen: ZAHLUNG DER SCHUTZGEBÜHR Die Schutzgebühr kann entweder durch Einzahlung des Betrages bei der SBB oder durch die Abgabe einer "Bankgarantie Schutzgebühr" in der Höhe des oben genannten Betrags (Musterformular als Download im Simap verfügbar) erfolgen. Anforderungen an «Bankgarantie Schutzgebühr» gemäss Ziffer 3.2 BEI BEZAHLUNG PER EINZAHLUNG BEI SBB Bankverbindung zur Einzahlung des oben genannten Betrages für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen: UBS AG, CH-8098 Zürich Clearing: 230 SWIFT/BIC: UBSWCHZH80A Bankkonto CHF: IBAN CH58 0023 0230 9073 4525 0 Lautend auf: SBB, BERN, Division Personenverkehr Wylerstrasse 123/125, CH-3000 Bern 65 Vermerk: "HOHLWELLENPRÜFANLAGEN" VERSAND AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN Die Ausschreibungsunterlagen werden den Interessenten nur gegen Eingang des Zahlungsnachweises oder nach Erhalt der verlangten "Bankgarantie Schutzgebühr" (beides elektronisch reicht aus) mittels USB-Stick zugänglich gemacht. RÜCKERSTATTUNG SCHUTZGEBÜHR Die Schutzgebühr wird bei Abschluss des Verfahrens zurückerstattet, wenn ein gültiges Angebot eingereicht wurde.

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 09.07.2018  bis  31.08.2018
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: BEZUG DER UNTERLAGEN
Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend auf www.simap.ch registrieren und eine Bestätigung der überwiesenen Schutzgebühr oder die Abgabe der "Bankgarantie Schutzgebühr" gem. Ziff. 3.9 vorlegen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und allfälligen durch die SBB, den Anbieter oder einen Dritten (z.B. EU-Tenderdaily) übersetzten Versionen geht der deutsche Text der SBB immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebend ist.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk:
"HOHLWELLENPRÜFANLAGEN" und „NICHT ÖFFNEN“ (in Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-T), Stand Dezember 2017 sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Instandhaltung von Anlagen, technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-INSTA), Stand Dezember 2017

MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.

GÜLTIGKEIT DES ANGEBOTS:
- Grundsätzlich gemäss Ziff. 3.11
- Für Preise Betriebskosten (LCC) 24 Monate.

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

4.6 Sonstige Angaben

B. BESCHAFFUNGSGEGENSTAND

B1) ALLGEMEIN
Zur Beschaffung stehen zwei Typen von Anlagen zur Prüfung von Radsatzwellen mit Längsbohrung mittels Ultraschall, die sich durch verschiedene prozesstechnisch bedingte Details unterscheiden. Die praxiserprob-ten Einschallwinkel je nach Durchmesser sind als Minimum zu realisieren. Im weiteren Verlauf werden diese beiden Anlagentypen als mobile und stationäre Anlage bezeichnet.

Die SBB erwartet ein Hauptangebot für 5 mobile und 1 stationäre Hohlwellenprüfanlagen. Zusätzlich sind 3 mobile und 1 stationäre Hohlwellenprüfanlage als Optionsanlagen zu offerieren. Die SBB hat darüber hinaus das Recht, weitere 7 Anlagen gemäss Optionsrecht unter Ziffer 2.9 zu beziehen.
Die Bestellungen der Prüfanlagen erfolgen vorbehältlich der finanziellen Freigaben seitens der SBB AG und werden für jede einzelne Hohlwellenprüfanlage gesondert erteilt und zwar mittels separater SAP-Bestellung.

Zum Lieferumfang gehören alle Planungsleistungen, Projektleitungsleistungen, Engineering Leistungen, Dokumentation der Prüfergebnisse in der Herstellung, Herstellung, spezifische Softwareentwicklung, Erstellung sämtlicher Prüfprogramme für alle zu prüfenden Wellenbauformen (2 Programme für unsymmetrische Typen) inklusive Empfindlichkeitseinstellung, Verpackung, Lieferung, Schulung, Begleitung des Probebetriebs, Funktionselemente, alle Kabel und Leitungen und alle Beschriftungen.

Referenzierungen erfolgen an Sekantenschnitten mit einer Tiefe von 2 mm, Flachbodenbohrung mit einem Durchmesser von 2 mm (KSR 2) und einer Tiefe von 6 mm und Längsfehler mit einer Tiefe von 3 mm und einer Länge von 35 mm. Die Prüfempfindlichkeiten sind nach Betreibervorgabe empfindlicher einzustellen.

Die Prüfung ist mit einer rotierenden Prüfsonde in einer Helixbewegung mit max. 3 mm axialem Spurversatz umzusetzen (konventionelle Einschwinger - Prüfköpfe). Eine Realisierung der notwendigen Einschallrichtungen mittels der Phased-Array Technik ist zulässig aber nicht zwingend gefordert. Der hier zu realisierende Spurversatz muss mindestens den Überdeckungsempfindlichkeiten der konventionellen Prüfung entsprechen.

Die Prüfköpfe sind in Tauchtechnik mit definierter Ölvorlaufstecke zu realisieren. Das Koppelmittelsystem ist so auszulegen, dass eine einstellbare Durchflussmenge für alle Bohrungsdurchmesser sichergestellt ist. Das System ist als geschlossener Kreislauf mit mehrstufigem Filtersystem auszulegen und die Leckagen auf ein Minimum zu reduzieren.

B2) MOBILE ANLAGEN
Mobile Prüfanlagen sind eher für den Einsatz in der leichten Instandhaltung vorgesehen. Hier gilt der Grund-satz, dass die Prüfanlage zur Welle kommt, das heisst, das Fahrzeug steht auf einem Gleis und wird nicht bewegt. Die Prüfanlage wird zur Prüfung von einer Welle zur nächsten verschoben und muss in den örtli-chen Gegebenheiten (z.B. zwischen zwei Gleisen) eingesetzt werden können.

Die axiale Bewegung ist mit einer sich selbst auf- und abwickelnden rückensteifen Kette zu realisieren.

Die Mobilen Anlagen kommen in Basel, Biel, Genf und Zürich zum Einsatz, optional auch in Bellinzona, Olten und Yverdon. In mobilen Anlagen ist keine Wirbelstromprüfung vorzusehen.
Einschallrichtungen mobile Anlagen gemäss Tabelle 1 im Anhang «Einschallrichtungen».

B3) STATIONÄRE ANLAGEN
Stationäre Anlagen sind für die schwere Instandhaltung vorgesehen und werden nur einmalig ortsfest instal-liert. Hier gilt der Grundsatz, dass die Welle (Radsatz) zur Prüfanlage kommt.

Die Anlagen sind für die Taktfertigung auszulegen. Um die Aussagekraft in der schweren Instandhaltung zu erhöhen, ist hier zusätzlich, optional eine Wirbelstromprüfung der Bohrungsinnenoberfläche (0.5 mm Querfehler) anzubieten.

Der Nachweis der korrekten Funktion der Prüfanlage ist bei jedem Schichtanfang und -ende zu führen. Wei-tere Nachweise während der Schicht sind nicht vorzusehen, d.h. insbesondere, dass keine elektrischen Ver-bindungen gelöst und wieder gefügt werden dürfen.

Die stationäre Anlage kommt in Yverdon zum Einsatz, die Optionsanlage in Olten. Bei stationären Anlagen besteht neben der Taktfertigung die zweite Besonderheit in der zusätzlichen Realisierung von Wirbelstrom zur Prüfung der Innenoberfläche.

Einschallrichtungen stationäre Anlagen gemäss Tabelle 2 im Anhang «Einschallrichtungen».

B4) INFORMATIONSANLASS inkl. BEGEHUNG
Die SBB wird während der Angebotsfrist einen Informationsanlass inkl. Begehung mit Projektorientierung und Fragenbeantwortung für Anbieter durchführen, welche die Ausschreibungsunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt erworben haben. Zweck des Anlasses ist die Auftragsklärung und die Begutachtung des zukünftigen Einsatzbereichs der Prüfanlagen.

Der Informationsanlass inklusive Begehung findet am 08.08.2018 um 09:00 Uhr – ca. 15.00 Uhr in der Serviceanlage Herdern in Zürich statt. Die Begehung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Die Teilnahme an diesem Anlass ist obligatorisch. Jeder Anbieter hat die Möglichkeit max. 2 Teilnehmer zu diesem Anlass zu entsenden. Die Anmeldung der Teilnehmer muss schriftlich per Email bis spätestens 02.08.2018 an die Adresse ausschreibungen.ptf@sbb.ch mit Angabe der Namen und Funktionen der Teilnehmer erfolgen.

Weitere Informationen zum Informationsanlass inkl. Begehung werden den Teilnehmenden nach der Anmeldung abgegeben.

D. BEZUGSBERECHTIGTE
Bezugsberechtigt für die obengenannten Leistungen sind auch andere Divisionen der SBB AG und Beteili-gungsgesellschaften der SBB AG.

E. NORMEN, VORSCHRIFTEN UND GESETZE
Die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. Vertragsunterzeichnung (bzw. Unterzeichnung der Nachträge bei allfälliger Einlösung der Optionen) gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen und Regeln der SBB und UIC sind einzuhalten.

G. Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.