Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 11.06.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Energie BFE
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Energie BFE, Mühlestrasse 4,
3063
Ittigen,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
Projekt (18132) 805 Rückerstattung Netzzuschlag, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Fax:
+41 58 463 26 98,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 21.06.2018
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 23.07.2018 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 27.07.2018, Bemerkungen:
Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[9] Buchführung, -haltung und -prüfung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (18132) 805 Rückerstattung Netzzuschlag – Prüfung der Gesuche um Rückerstattung
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (18132) 805
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79200000 - Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Mit dem Netzzuschlag werden die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz gefördert. Endverbraucher mit einer hohen Stromintensität können sich den Netzzuschlag rückerstatten lassen. Sie reichen dazu jährlich ein Gesuch beim Bundesamt für Energie ein. Zur Bestimmung der Stromintensität wird das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung hinzugezogen. Im Rahmen der ausgeschriebenen Aufgaben geht es darum, die Angaben der Gesuchsteller zu überprüfen. Namentlich sind dies der Nachweis der Bruttowertschöpfung, der Bericht der Revisionsstelle, der Nachweis der Elektrizitätskosten sowie der Nachweis der bezogenen Strommenge und des dafür entrichteten Netzzuschlags. Zudem muss verifiziert werden, ob der Gesuchsteller Anspruch auf Rückerstattung des Netzzuschlags hat.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- In den eigenen Räumlichkeiten des Anbieters in der ganzen Schweiz oder am ausländischen Standort des Anbieters sowie am Standort des BFE in Ittigen.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2019, Ende: 31.12.2026
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Laufzeit nach Ziffer 2.8 aufgeteilt in Grundauftrag vom 01.01.2019 - 31.12.2023 und mit Option auf Verlängerung um weitere 3 Jahre bis Ende Dezember 2026.
2.10 Zuschlagskriterien- ZK 1.1 Erfahrung bezüglich Berechnung und Prüfung der Bruttowertschöpfung in schweizerischen Unternehmen
Gewichtung 100 Punkte
ZK 1.2 Erfahrung bezüglich Berechnung, Bilanzierung und Prüfung des elektrischen Energieverbrauchs in schweizerischen Unternehmen
Gewichtung 100 Punkte ZK 1.3 Erfahrung in der Erfüllung von Aufträgen und Mandaten für Bund, Kantone, Gemeinden, privaten Unternehmen oder NGOs mit Fokus auf die Bestimmung der Energieintensität
Gewichtung 100 Punkte ZK1.4 Erfahrung in der Beratung von Bund, Kantonen, Gemeinden, privaten Unternehmen oder NGO's in Rechtsfragen mit Fokus auf den Themenbereich Energie
Gewichtung 100 Punkte ZK1.5 Erfahrung in der Beratung von Bund, Kantonen, Gemeinden, privaten Unternehmen oder NGO's in Rechtsfragen mit Fokus auf die Themenbereiche Unternehmensstrukturen und Unternehmensorganisation
Gewichtung 100 Punkte ZK 1.6 Erfahrung in der Beurteilung der Rechtsformen schweizerischer öffentlich-rechtlicher und privater Unternehmen oder deren Unternehmensteilen
Gewichtung 100 Punkte ZK 1.7 Auftragsverständnis
Gewichtung 150 Punkte ZK 2 Preis und Kosten
Gewichtung 500 Punkte Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Varianten sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und zusätzlich zum Grundangebot gesondert einzureichen. Die Anbieter haben zwingend die Vorteile und Gleichwertigkeit der Varianten bezüglich Zielerreichung schriftlich zu begründen, ansonsten diese nicht berücksichtigt werden.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Anfang Januar 2019 bis Ende Dezember 2023 mit Option auf Verlängerung um weitere 3 Jahre bis Ende Dezember 2026 .
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- keine
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- Nicht zugelassen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Zulassung durch die Revisionsaufsichtsbehörde des Bundes (RAB) Revisionsdienstleistungen erbringen zu dürfen
EK03 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK04 Kenntnisse und einschlägige Erfahrungen im Bereich der Rechnungslegung, Revision von Jahresabeschlüssen und der Beurteilung von Finanzkennzahlen Der Anbieter verfügt über sehr gute Kenntnisse der oben genannten Aspekte, insbesondere der Definition und Berechnung der Bruttowertschöpfung sowie Erfahrung in der Beurteilung der Rechnungslegung von komplexen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz (z. B. Beurteilung der Einbettung von Einzelabschlüssen in konsolidierte Jahresabschlüsse von übergeordneten Unternehmen). Er weist diese Erfahrung anhand von drei (3) Referenzen nach, deren Realisierung in den letzten 3 Jahren vor Publikation dieser Ausschreibung abgeschlossen wurde.
EK05 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können und während der gesamten Laufzeit des Vertrags Gesuche um Rückerstattung des Netzzuschlags innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der Gesuche durch den Auftraggeber zu beurteilen und den Entwurf der Verfügung gemäss Pflichtenheft z.H. des Auftraggebers zu erstellen.
EK06 Bestätigung des Einsatzes einer qualifizierten Person als Projektleiter: Der Anbieter setzt über den gesamten Leistungszeitraum eine qualifizierte, für die Projektleitung gegenüber dem Auftraggeber verantwortliche Person ein. Die Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis erfüllen folgende Personen: a) eidgenössisch diplomierter Wirtschaftsprüfer; b) eidgenössisch diplomierte Treuhandexperten, Steuerexperten oder Experten in Rechnungslegung und Controlling, je mit mindestens fünf Jahren Fachpraxis; c) Absolventen mit Universitäts- oder Fachhochschulstudium in Betriebs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften an einer schweizerischen Hochschule, Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis sowie Treuhänder mit eidgenössischem Fachausweis, je mit mindestens zwölf Jahren Fachpraxis; Der Projektleiter ist zwingend Mitglied der Treuhand-Kammer.
EK07 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK08 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher, französischer und italienischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher, französischer und italienischer Sprache erstellen und abliefern können.
EK09 Personensicherheitsüberprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK10 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK11 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) AGB für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
EK12 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 8 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK13 Unabhängigkeit Der Anbieter verpflichtet sich jegliche Interessenskonflikte (z. B. Durchführung der Jahresrevision eines Gesuchstellers, andere Auftragsverhältnisse und Mandate, etc.) vor Beginn der Prüfung eines Gesuchs um Rückerstattung des Netzzuschlags intern abzuklären und dem Auftraggeber zu signalisieren.
EK14 Aufnahme der Tätigkeit Der Anbieter ist in der Lage die Arbeiten gemäss Pflichtenheft ab dem 1. Januar 2019 aufnehmen.
EK15 Qualitätsmanagementsystem Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig verfügt.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 11.06.2018 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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