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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1024719
12.06.2018|Projekt-ID 166085|Meldungsnummer 1024719|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.06.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Infrastruktur Einkauf
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG
Infrastruktur Einkauf Energie, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.energie@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

15kV 16,7Hz Innenraum-Schaltanlage UW Foretaille

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31214000 - Schaltanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ABB Sécheron SA, rue des Sablières 4-6,  1242  Satigny,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'173'321.60 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Anbieter hat unter Berücksichtigung der in den Ausschreibungsbedingungen aufgezeigten Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht und somit das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht. Der zuschlagsrelevante Wert gemäss Ausschreibungsbedingungen beträgt CHF 1'212'035.60.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 31.01.2018
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1004705

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.06.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St.Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.