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31.07.2018|Projekt-ID 172486|Meldungsnummer 1025089|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 31.07.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee (LBA)/armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse
Einkauf und Kooperationen
CC WTO,  zu Hdn. von Projekt "Zurr- und Hebemittel", Rodtmattstrasse 110,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

armasuisse
Einkauf und Kooperationen
CC WTO,  zu Hdn. von Ro 110: Projekt "Zurr- und Hebemittel" NICHT ÖFFNEN, Kasernenstrasse 19,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

12.09.2018
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 14.09.2018 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: 07.00 - 17.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen
Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1.5 Datum der Offertöffnung:

19.09.2018

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Zurr- und Hebemittel

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

366-108

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34328300 - Sicherheitsgurte

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Mit vorliegender Ausschreibung beschafft die armasuisse Zurr- und Hebemittel und entsprechendes Zubehör für den Einsatz auf verschiedenen Fahrzeugtypen der Schweizer Armee, sowie der gesamten Bundesverwaltung.

2.7 Ort der Lieferung

ganze Schweiz

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.03.2019, Ende: 28.02.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: gemäss Ausschreibungsunterlagen

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: gemäss ausschreibungsunterlagen

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Liefertermin

Bemerkungen: gemäss Ausschreibungsunterlagen

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage netto nach erfolgter Abnahme in CHF

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen

3.6 Subunternehmer

Zugelassen.
Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Subunternehmer dürfen nach Ablauf der Angebotseingabefrist bis zur Vertragsunterzeichnung nicht mehr geändert werden.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug
oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums) welche belegt, dass keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind.

E2 Lieferantenselbstdeklaration
Beilage der vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Lieferantenselbstdeklaration. Firmen-portrait mit Organigramm, Rechtsform, Grösse, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung. Diese Dokumentation muss ebenfalls für Unterlieferanten erstellt werden.

E3 Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt
Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.

E4 Kontaktperson (SPOC)
Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact) für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen. (Angaben zur Person und Adresse).

E5 Referenzangaben
Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend aktuelle Erfahrung in der Herstellung und Lieferung von Zurr- und Hebemitteln verfügt. Der Anbieter muss mindestens eine (1) Referenzen angeben, bei welchen er Lieferungen von insgesamt 1‘000 Zurrmitteln gemäss der technischen Spezifikation (Beilage 2.1) in den letzten 5 Jahren (ab dem Jahr 2013) erbracht hat.

E6 Branche
Der Anbieter bestätigt, dass er 50% seines Umsatzes mit Zurr- und Hebemitteln gemäss den technischen Spezifikationen in Beilage 2.1 macht.

E7 Einhaltung nationale Gesetzgebungen Umweltschutz
Der Anbieter bestätigt die Einhaltung der nationalen Gesetzgebungen für alle Bereiche des Umweltschutzes (Luft, Wasser, etc.) bei allen Prozessschritten des Anbieters.

E8 Einhaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen und Lohngleichheit von Frau und Mann
Der Anbieter bestätigt, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für in der Schweiz erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann einhalten. Anbieter und deren Subunternehmer erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Weiterführende Informationen unter www.logib.ch Zudem bestätigt der Anbieter, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für im Ausland erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einhalten.

E9 Vertretung / Servicestelle
Der Anbieter bestätigt, dass er über die ständige Vertretung einer Servicestelle in der Schweiz mit Fachpersonal für den Verkauf sowie den Service in den Sprachen (d, f, i) sowie der Möglichkeit einer kostenlosen Beratung vor Ort für Produktefragen verfügt. Die Erreichbarkeit per Telefon muss werktags MEZ von Mo-Fr, 07:30h -16:00h zu ortsüblichen (CH) Tarifen gewährleistet sein. Bei dieser Servicestelle können ebenfalls Kontrollen und Instandsetzungen von Zurr- und Hebemitteln erfolgen. Bei Bedarf kann der Anbieter schweizweit die Kontrollen der Zurr- und Hebemitteln vor Ort in den Armeelogistikcentern durchführen.

E10 Prüfeinrichtung
Der Anbieter bestätigt, dass er über eine eigene Prüfeinrichtung zur Zugprüfung von Gurtbändern verfügt. Zudem bestätigt er, dass er bei Ketten die Rissprüfung durchführen kann. Die armasuisse behält sich vor, bei Tests anwesend zu sein.

E11 Lieferbereitschaft
Bestätigung des Anbieters, dass er die Artikel gemäss technischer Spezifikation (Beilage 2.1) innerhalb 60 Arbeitstagen ab Bestelleingang an die definierte Lieferantenanschrift in der Schweiz ausliefern kann.

E12 Kapazitätsnachweis
Bestätigung des Anbieters, dass er die Kapazität besitzt, die geforderten Artikel und Mengen liefern zu können.

E13 Logistische Anforderungen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Ware gemäss der Beschreibung im Dokument “Logistische Anforderungen" (Beilage 1.8) anliefert.

E14 Bestätigung der technischen Spezifikation
Bestätigung des Anbieters, dass die technische Spezifikation (Beilage 2.1) vorbehaltslos eingehalten werden kann.

E15 Bestätigung Zurr- und Hebemittelkontrolle
Bestätigung des Anbieters, dass die Zurr- und Hebemittelkontrollen gemäss der Beilage 2.2 umgesetzt werden können.

E16 Bestätigung Liefersortiment
Der Anbieter bestätigt, dass er 80% der angefragten Zurr- und Hebemittel gemäss Mengengerüst (Beilage 2.4) bereits seit mehr als einem Jahr in seinem Portfolio führt und während der gesamten Vertragsdauer inkl. Optionen im Sortiment behält oder ein adäquates Ersatzprodukt anbietet.

E17 Bestätigung Spezialanfertigung
Der Anbieter bestätigt, dass er für Fahrzeuge mit speziellen Zurrpunkten ein adäquates Produkt sucht und dieses anbietet.

E18 Bestätigung durchmischte Anwendung
Der Anbieter bestätigt, dass seine Produkte sicherheitstechnisch mit den bereits eingesetzten Produkten der Firmen SpanSet und Zurrfix in der Anwendung gemischt werden können.

E19 Rechnungsstellung
Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche Rechnungen via E-Rechnung gestellt werden. Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten sind unter folgen-dem Link abrufbar:
www.e-rechnung.admin.ch.

E20 Reporting
Der Anbieter bestätigt, dem Auftraggeber jährlich via E-Mail einen Auszug der erbrachten Leistungen (gemäss der technischen Spezifikation (Beilage 2.1)) auszustellen. Als Format ist dabei ein nicht schreibgeschütztes Excel-Sheet zu nehmen. Dabei sind folgende wichtige Informationen zwingend anzugeben:
- Artikelnummer LBA
- Artikelbezeichnung
- Artikelnummer Anbieter
- Lieferort
- Anzahl pro Artikel
- Umsatz
- Status (offen, geliefert, verrechnet)

E21 Dokumentation
Der Anbieter bestätigt, dass er kostenlos für alle Produkte (gesamte Sortiment von ca. 350 Artikeln) sein Produkt definiert und nach den Vorgaben des Itemmanagement LBA die neuen Artikel dokumentiert und identifiziert. Für die Identifizierung wird je ein Muster angeliefert.

E22 Bruttohändlerpreisliste
Der Anbieter legt eine aktuelle Bruttohändlerpreisliste bei. Die darauf enthaltenen Produkte und Preise sind in der Schweiz allgemein gültig.

E23 Rabattsätze Bundesverwaltung
Der Anbieter gewährt der gesamten Bundesverwaltung Rabattsätze auf die Standardprodukte gemäss jeweils gültiger Bruttohändlerpreisliste.

E24 Anbindung eProcurement
Der Anbieter bestätigt, dass das Bestellsystem eProcurement VBS als Onlineshop mit OCI-Schnitt-stelle wie im Dokument "Lieferantenhandbuch" (Beilage 1.3) beschrieben, unterstützt wird. Bitte beachten Sie die weiterführenden Dokumente unter Kapitel 10. Anhang 10.1 Referenzierte Dokumente. Die Beurteilung der Realisierbarkeit der Auswahl erfolgt durch die Vergabestelle anhand der Angaben im ausgefüllten Fragebogen Anbindung eProcurement VBS.

E25 Akzeptanz des Rahmenvertrages
Bestätigung des Anbieter zur Akzeptanz des beiliegenden Vertragsentwurfs (Beilage 5.0).

E26 Akzeptanz der AGB des Bundes
Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Bundes für Güter (Ausgabe Stand September 2016), abrufbar unter http://www.ar.admin.ch

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 31.07.2018
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern (09.2016)

http://www.ar.admin.ch/internet/armasuisse/de/home/themen/beschaffung/lieferant/agb.html

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.