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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1025605
15.06.2018|Projekt-ID 167459|Meldungsnummer 1025605|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.06.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL),  zu Hdn. von Projektmanagement Inland III, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(b1409-10) BASPO, Sanierung und Optimierung der Halle End der Welt (EdW) in Magglingen in mehreren Etappen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 237 - Gebäudeautomations-Installationen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: BKP 237.2 Raumautomation
Name: Bering AG, Papiermühlestrasse 4,  3000  Bern 25,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 64'126.55 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 26.02.2018
im Publikationsorgan: Simap: www.simap.ch
Meldungsnummer 1009091

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.06.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.4 Sonstige Angaben

Projekt: (b1409-10) BASPO Sanierung Halle End der Welt, Magglingen

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.