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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1026857
22.06.2018|Projekt-ID 167413|Meldungsnummer 1026857|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.06.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale, settore Supporto,  zu Hdn. von "N28 UH TU Gotschna, Kabelanlagen BSA", Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N28 UH TU Gotschna, Kabelanlagen BSA

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  51110000 - Installation von elektrischen Einrichtungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Curea Elektro AG, Mühlestrasse 5,  7302  Landquart,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'717'283.30 ohne MWSt.
Bemerkung: --

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Firma Curea Elektro AG, Landquart, hat die Projekt- und Ausführungsabwicklung mit Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und bezogen auf die Bauzeitfenster optimal dargelegt.
Die Schlüsselperson ist sehr gut besetzt und Stellvertretungen sind ausgewiesen.
Es ist das günstigste Angebot unter Berücksichtigung der Eignungs- und Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 26.02.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1008981

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.06.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.4 Sonstige Angaben

1. DETAILLIERTER PROJEKTBESCHRIEB
Der Tunnel Gotschna wird in der Tunnelmitte über eine Strecke von ca. 500 m baulich saniert. Dabei sind sämtliche Kabel aus den Rohranlagen der Bankette, Fahrbahn Querungen und Aufstiege temporär zu entfernen.
Während den drei Bauzeitfenstern bleibt der Tunnel geschlossen. Zwischen den drei Bauzeitfenstern wird der Verkehr den Tunnel wieder befahren.
Somit sind Kabelverlegungen über den Sicherheitsstollen und am Kabeltrasse an der Zwischendecke zu realisieren.


2. ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien mussten zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.

ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 50%

ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN, GEWICHTUNG 40%,
unterteilt in:
- Qualität Ausrüstungen 15%
- Qualität der eingesetzten Materialien, Bezugsquellen und Mittel 15%
- Arbeitsleistung des Unternehmers 10%.

ZK3: ORGANISATION; GEWICHTUNG 10%
unterteilt in:
- Organigramm und Beschreibung der Projektorganisation 4%
- Referenzen Schlüsselperson ELEKTRO TEAMLEITER / VORARBEITER / BAULEITENDER MONTEUR (Baustellenverantwortlicher vor Ort) 6%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5).
Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0.
Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet).
Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung // Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet.
Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTEBERECHNUNG:
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.