Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.06.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, AWEL Amt für Abfall, Wasser Energie und Luft, Abt. Wasserbau
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abt. Wasserbau,
zu Hdn. von
Christian Hosig, Walcheplatz 2, Postfach,
8090
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
043 259 32 24,
Fax:
043 259 42 99,
E-Mail:
wasserbau@bd.zh.ch,
URL
www.awel.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Externer Prüfingenieur für Baugesuche und Objektschutzgutachten in Hochwassergefahrenbereichen im Kanton Zürich
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 75131100 - Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Meier und Partner AG, Freitasse 26,
8570
Weinfelden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 918'484.55 mit MWSt.8% Bemerkung: Vergabeerhöhung um Fr. 144269.05 inkl. 7.7% MWST
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: In den kommenden Monaten müssen in derAbteilung Wasserbau, Sektion Beratung & Bewilligung, gleichzeitig drei neue Mitarbeitende eingearbeitet werden. Zur Entlastung wird der Auftrag zur Unterstützung der Sektion vorübergehend erweitert.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 04.04.2018
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.06.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an grechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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