Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1027215
26.06.2018|Projekt-ID 170169|Meldungsnummer 1027215|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.06.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft AG (ZSG)
Beschaffungsstelle/Organisator: Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft AG (ZSG),  zu Hdn. von Jürgen Krenn, Mythenquai 333,  8038  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  juergen.krenn@zsg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Reinigung der Zürichsee-Schiffsflotte und der Werft

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90910000 - Reinigungsdienste

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Stampfli AG, Gewerbestrasse 12,  4553  Subingen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 274'191.23 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 27.04.2018
Meldungsnummer 1017449

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.06.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.