Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.07.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesanwaltschaft BA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesanwaltschaft BA, Taubenstrasse 16,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 60 23,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (18018) 110 Personalressourcen für das Programm "Joining Forces"
-
Los-Nr:
2
- Kurze Beschreibung: Daten-Architekt (optional 1'012 Tage)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software, | | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: AWK Group AG, Leutschenbachstrasse 45,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'550.00 ohne MWSt. Bemerkung: Tagessatz
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlagsempfänger AWK Group AG hat hinsichtlich der qualitativen und preislichen Anforderungen überzeugt. Es wird kein weiterer Zuschlag erteilt, da kein anderes, gültiges Angebot vorliegt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 03.01.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1001341
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.06.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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