Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 27.09.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Primarschulpflege Uster, c/o Stadt Uster, GF Liegenschaften
Freiestrasse 2, 8610 Uster
Beschaffungsstelle/Organisator: Primarschulpflege Uster c/o Stadt Uster, GF Liegenschaften Freiestrasse 2, 8610 Uster,
zu Hdn. von
Thomas Bornhauser, Freiestrasse 2,
8610
Uster,
Schweiz,
Telefon:
044 944 72 37,
Fax:
044 944 77 02,
E-Mail:
thomas.bornhauser@uster.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 15.10.2018
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 02.11.2018 Uhrzeit: 11:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)
1.5 Datum der Offertöffnung:- 02.11.2018, Uhrzeit:
11:00, Ort:
8610 Uster, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Schulanlage Nänikon: Demontage, Verschiebung und Erstellung des bestehenden Schulpavillon von der Schulanlage Pünt auf die Schulanlage Nänikon
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 42300.002
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 1 - Vorbereitungsarbeiten,
| | 2 - Gebäude,
| | 4 - Umgebung,
| | 5 - Baunebenkosten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Verschieben eines bestehenden 8-Klassen-Schulpavillon von der Schulanlage Pünt und schlüsselfertige Erstellen des Schulpavillons auf der Schulanlage Nänikon
2.7 Ort der Ausführung- von:
Schulanlage Punt Quellenstrasse 12, Parzelle Nr. B6824 8610 Uster nach: Schulanlage Nänikon Baumgartenweg 6, Parzelle Nr. E3592 8606 Nänikon
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 14.02.2019, Ende: 12.07.2019
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Bei Nichteinhaltung der Frist: Schlüsselfertige Übergabe am 12.07.2019
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Gemäss Leistungsverzeichnis / Beschrieb nach BKP:
TP UM Option - Wiederherstellung der Umgebung in Pünt; TP NB Option - Transport und Aufbau Pavillon in Nänikon
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 15.02.2019 und Ende 12.07.2019
- Bemerkungen: 15.02.2019: Arbeitsvorbereitung
02.07.2019: Bauabnahme 12.07.2019: «schlüsselfertige Übergabe»
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- siehe Beilage
3.6 Subunternehmer- siehe Beilage
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 02.11.2018
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 27.09.2018
bis
02.11.2018 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Keine
4.6 Sonstige Angaben- Die Firma KIFA AG, 5388 Aadorf, als Erstellerin des bestehenden Schulpavillon (2012-2013) auf der Schulanlage im Pünt, Uster, ist berechtigt bei diesem Beschaffungsverfahren eine Offerte abzugeben.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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