Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1029347
19.07.2018|Projekt-ID 169664|Meldungsnummer 1029347|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  19.07.2018
Publikationsdatum Simap: 19.07.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Allschwil Bau - Raumplanung - Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindeverwaltung Allschwil
Abt. Entwickeln Planen Bauen,  zu Hdn. von Andreas Dill, Baslerstrasse 111,  4123  Allschwil,  Schweiz,  Telefon:  061 486 25 56,  E-Mail:  andreas.dill@allschwil.bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kehricht- und Kleinsperrgutabfuhr

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90512000 - Transport von Haushaltsabfällen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Anton Saxer AG Abfall-Translogistik, Netzibodenstrasse 21,  4133  Pratteln,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 54.71 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Preis pro Tonne

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Firma Anton Saxer AG hat das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 19.04.2018
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1015789

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.07.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.