Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
19.07.2018 Publikationsdatum Simap: 19.07.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Allschwil
Bau - Raumplanung - Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindeverwaltung Allschwil Abt. Entwickeln Planen Bauen,
zu Hdn. von
Andreas Dill, Baslerstrasse 111,
4123
Allschwil,
Schweiz,
Telefon:
061 486 25 56,
E-Mail:
andreas.dill@allschwil.bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Kehricht- und Kleinsperrgutabfuhr
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90512000 - Transport von Haushaltsabfällen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Anton Saxer AG Abfall-Translogistik, Netzibodenstrasse 21,
4133
Pratteln,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 54.71 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Preis pro Tonne
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Firma Anton Saxer AG hat das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.04.2018
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1015789
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.07.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.
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