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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1029503
11.07.2018|Projekt-ID 169029|Meldungsnummer 1029503|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.07.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Strasseninspektorat, Unterhaltsregion II
Beschaffungsstelle/Organisator: Unterhaltsregion II,  zu Hdn. von Patrik Kaufmann, Zugerstrasse 226,  8820  Wädenswil,  Schweiz,  E-Mail:  patrik.kaufmann@bd.zh.ch,  URL www.tiefbauamt.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Maschwanden/Obfelden, 662 Maschwander-/Tambrigstrasse, Neumatt bis Dorfstrasse, km 2.675 - 6.625

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233120 - Straßenbauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
117 - Abbrüche und Demontagen,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
181 - Garten- und Landschaftsbau,
211 - Baugruben und Erdbau,
221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Leuthard Bau AG, Luzernstrasse 14,  5634  Merenschwand,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 2'334'274.15  bis  3'628'738.30 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Vergabe aufgrund bester Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.03.2018
Meldungsnummer 1013955

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.07.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Vergabe kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.