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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1029657
30.07.2018|Projekt-ID 173874|Meldungsnummer 1029657|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.07.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Ittigen
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Ittigen, Abteilung Bau,  zu Hdn. von Heinz von Gunten, Abteilungsleiter Bau, Rain 7,  3063  Ittigen,  Schweiz,  Telefon:  031 925 22 42,  Fax:  031 925 22 99,  E-Mail:  heinz.vongunten@ittigen.ch,  URL www.ittigen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Knoten Station Ittigen, Ittigen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Zeltner Ingenieure AG, Dorfstrasse 55,  3123  Belp,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 394'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. i ÖBV darf das freihändige Verfahren durchgeführt werden, wenn die Auftraggeberin einen Vertrag mit der Gewinnerin oder dem Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs abschliesst, dessen Organisation den Grundsätzen des ÖBG und der ÖBV entsprechen. Art. 7 Abs. 3 ÖBV regelt Ausnahmefällen, bei denen in Abweichung von den massgebenden Schwellenwerten, das freihändige Verfahren anstelle des offenen resp. selektiven Verfahrens Anwendung findet. Eine solche Ausnahme liegt hier vor: Im Vorgang zur jetzigen Auftragsvergabe fand ein sog. Studienauftragsverfahren, welches SIA- und vergaberechtskonform war, statt. Im Anschluss daran hat die Gemeinde Ittigen mit dem Gewinner des Planungswettbewerbs ein Vertrag abgeschlossen. Die Voraussetzungen nach Art. 7 Abs. 3 Bst. i ÖBV sind demnach erfüllt, mithin wird der vorliegende Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.07.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.