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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1029673
12.07.2018|Projekt-ID 170858|Meldungsnummer 1029673|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.07.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Städtebau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Städtebau,  zu Hdn. von David Janczak, Lindenhofstrasse 19, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 412 11 11,  Fax:  044 212 12 66,  E-Mail:  david.janczak@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

eCityplan-Anlagen mit digitalen Werbeanlagen im öffentlichen Grund

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [13] Werbung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Clear Channel Schweiz AG, Rothusstrasse 2B,  6331  Hünenberg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 44'964.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: pro Monat, Konzession

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Höchste Abgabe

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.05.2018
Meldungsnummer 1019731

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.07.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Beschluss des Stadtrates Zürich vom 4. Juli 2018.
Ein Angebot musste wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Zuschlagsentscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.