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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1030477
19.07.2018|Projekt-ID 171156|Meldungsnummer 1030477|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.07.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich, Abteilung Immobilien, Kreuzplatz 5, KPL,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  baum-daniel@ethz.ch,  URL www.immobilien.ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

HPQ, Neubau Labor- und Bürogebäude
Los-Nr: 1, 2
Kurze Beschreibung: HPQ-Neubau Physiklabor, Kosten-, Termin –und Nachhaltigkeitsplanung, HIF Sanierung, Kosten-, Termin –und Nachhaltigkeitsplanung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71530000 - Beratung im Bauwesen
Baukostenplannummer (BKP): 558 - Projektleitung, Projektbegleitung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: PBK AG, Stampfenbachstrasse 59,  8006  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 934'780.10 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma PBK AG war die beste Bewertung in allen Zuschlagskriterien. Insgesamt stellt es das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.05.2018
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1020685

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.07.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.