Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.07.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich, Abteilung Immobilien, Kreuzplatz 5, KPL,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
baum-daniel@ethz.ch,
URL
www.immobilien.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- HPQ, Neubau Labor- und Bürogebäude
-
Los-Nr:
1, 2
- Kurze Beschreibung: HPQ-Neubau Physiklabor, Kosten-, Termin –und Nachhaltigkeitsplanung, HIF Sanierung, Kosten-, Termin –und Nachhaltigkeitsplanung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71530000 - Beratung im Bauwesen |
Baukostenplannummer (BKP): | 558 - Projektleitung, Projektbegleitung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: PBK AG, Stampfenbachstrasse 59,
8006
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 934'780.10 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma PBK AG war die beste Bewertung in allen Zuschlagskriterien. Insgesamt stellt es das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.05.2018
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1020685
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.07.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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