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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1033147
10.08.2018|Projekt-ID 174894|Meldungsnummer 1033147|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.08.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Huttwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Bauabteilung Huttwil,  zu Hdn. von Beat Rickenbacher, Marktgasse 4,  4950  Huttwil,  Schweiz,  Telefon:  062 958 88 61,  E-Mail:  beat.rickenbacher@hutwil.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung Schwimmbad Huttwil

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Köpfli Urs GmbH, Kirchgasse 2,  6110  Wohlhusen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 315'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss Artikel 3, Absatz 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesens (ÖBG) sowie der Interkantonalen Vereinbarung über das Beschaffungswesen (IVöB) liegt der Betrag im Bereich des offenen/ selektiven Verfahrens. Gemäss Artikel 7, Absatz 3, lit f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) hat der Gemeinderat Huttwil beschlossen aufgrund des grossen Vorwissens den Auftrag freihändig dem Anbieter direkt zu vergeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.05.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Postfach 175, 3380 Wangen a. A. angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.