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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1034305
17.08.2018|Projekt-ID 171292|Meldungsnummer 1034305|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 17.08.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien Werdstrasse 75
Beschaffungsstelle/Organisator: vonplon bautreuhand gmbh,  zu Hdn. von Michaela Burch, Albisriederstrasse 315,  8047  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 401 12 12,  E-Mail:  mb@bautreuhand.net

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Instandsetzung Siedlung Leimbach

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Fahrländer Scherrer Architekten GmbH, Feldstrasse 133,  8004  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 361'576.90 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: beste Erfüllung der Zuschlagkriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 25.05.2018
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 1021091

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.08.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 11

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, vor der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich eine Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.