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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1034527
20.08.2018|Projekt-ID 175236|Meldungsnummer 1034527|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.08.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schwellenkorporation Schattenhalb
Beschaffungsstelle/Organisator: Schwellenkorporation
Schattenhalb
Gemeindeverwaltung, Gässli 22,  3860  Schattenhalb,  Schweiz,  Telefon:  033 971 16 26,  E-Mail:  kurt.zumbrunn@schattenhalb.ch,  URL www.schattenhalb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Revitalisierung Rychenbach, Realisierung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrass 5,  3800  Interlaken,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 253'496.20 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Ingenieurleistungen für die Phasen Ausschreibung und Realisierung (Teilphasen gemäss SIA 103: 41, 51, 52, 53) werden die Schwellenwerte des freihändigen Verfahrens gemäss Anhang 2 IVöB überschreiten. Gestützt auf Art. 7 Abs. 3 Bst. f ÖBV vergibt die Schwellenkorporation Schattenhalb diese Projektierungsarbeiten direkt. Die bereits erbrachten Leistungen für den Wasserbauplan Rychenbach werden im Rahmen der nächsten Projektierungsphasen fortgesetzt. Um die Kontinuität der Dienstleistungen und die Austauschbarkeit der vorhandenen Daten gewährleisten zu können, wird dieser Auftrag an den bisherigen Auftragnehmer vergeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.08.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken - Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.