Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.08.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einfache Gesellschaft Kunsthaus Erweiterung
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,
zu Hdn. von
AHB, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Kunsthaus Zürich
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 233 - Leuchten und Lampen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Rebsamen Technocasa AG, Ebenaustrasse 10,
6048
Horw,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 472'834.70 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Der angegebene Preis beinhaltet die Kosten für den Grundauftrag und die Optionen und war für die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" massgebend. Mit Vergabeentscheid der Baukommission der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus Erweiterung vom 23. August 2018 wurden die Ausgaben für den Grundauftrag bewilligt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 06.04.2018
Meldungsnummer
1014857
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.08.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Vergabeentscheid der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus Erweiterung
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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