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03.09.2018|Projekt-ID 175728|Meldungsnummer 1036099|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 03.09.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Eidgenossenschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,  zu Hdn. von Projekt (18224) 620 Anwaltschaftliche Mandate im Beschaffungsrecht 2019-2022, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Fax:  +41 58 463 26 98,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

20.09.2018
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 15.10.2018 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

22.10.2018, Bemerkungen:  Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[21] Rechtsberatung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

(18224) 620 Anwaltschaftliche Mandate im Beschaffungsrecht 2019-2022 (für deutschsprachige Mandate)

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

(18224) 620

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79100000 - Dienstleistungen im juristischen Bereich

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das BBL mandatiert in ausgewählten Rechtsfällen im öffentlichen Beschaffungsrecht bei Güter- und Dienstleistungsbeschaffungen (Schwergewicht IT-DL) externe Anwälte/-innen zur Vertretung ihrer Interessen.
Das Ziel ist es mittels Rahmenverträgen 5 Anwälte/-innen unter Vertrag zu nehmen, die befristet auf max. vier Jahre (2019 – 2022) für Einzelmandate im öffentlichen Beschaffungsrecht des auf Abruf zur Verfügung stehen.
Die Vertretung vor den Gerichten steht im Fokus der zukünftigen beschaffungsrechtlichen Mandate. Daneben kann aber auch das Erstellen und Verhandeln von Verträgen, die Erstellung von Gutachten, die Mitarbeit bei Ausschreibungsunterlagen und/oder Vertragsvorlagen, sowie allgemeine Rechtsberatungen im Beschaffungsrecht Mandatsinhalt sein.
Das optionale Gesamtvolumen dieser Vergabe über alle 5 Rahmenverträge und über die maximale Gesamtdauer von 5 Jahren ist beschränkt auf CHF 2 Mio.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Fellerstrasse 21
CH - 3003 Bern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.01.2019, Ende: 31.12.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Bei der im Pflichtenheft unter Kapitel 3.2. genannten Menge handelt es sich um ein geschätztes Volumen (max. Kostendach) aufgrund von Erfahrungszahlen. Gestützt auf den Rahmenvertrag werden mit Bezug auf die Realisierung einzelner Projekte jeweils Einzelverträge zwischen der Auftragnehmerin und dem BBL vereinbart. Verbindliche Leistungen ergeben sich jeweils erst aus den Einzelverträgen.

2.10 Zuschlagskriterien

ZK 1 Vertretung vor Gericht  Gewichtung 40% 
ZK 2 Vertragserstellung/-verhandlung  Gewichtung 20% 
ZK 3 Rechtsberatung in beschaffungsrechtlichen Fragen  Gewichtung 10% 
ZK 4 Preis  Gewichtung 30% 
Erläuterungen:  Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Beginn: 01.01.2019, Ende: 31.12.2022

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

keine

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen etc.

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen (vgl. Kap. 8.1 im Pflichtenheft)

3.6 Subunternehmer

Nicht zugelassen (vgl. Kap. 8.1 im Pflichtenheft)

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über Erfahrung im beschaffungsrechtlichen Umfeld. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 5 Jahren nach.
Dabei werden Referenzen in den Bereichen:
- Vertretung vor Gericht in Beschaffungssachen für die öffentliche Hand
oder
- Vertragserstellung / -verhandlung (basierend auf einem Beschaffungsprojekt) für die öffentliche Hand
oder
- Rechtsberatung für die öffentliche Hand in beschaffungsrechtlichen Fragen
zugelassen.

EK03 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016)

EK04 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 2 «Rahmenvertrag» und in Anhang 7 «Einzelmandatsvertrag» des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK05 Ausbildung, Qualifikation
Die nötigen Qualifikationen und Ausbildungen können nachgewiesen werden.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 03.09.2018
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

4.6 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch