Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 14.09.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur Energie
Beschaffungsstelle/Organisator: Operatives Anlagenmanagement Energienetz,
zu Hdn. von
Stephan Müller, Industriestrasse 1,
3052
Zollikofen,
Schweiz,
E-Mail:
stephan.mueller@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur Einkauf, Supply Chain und Produktion Einkauf Bauprojekte,
zu Hdn. von
Claudio Piffaretti, Industriestrasse 1,
3052
Zollikofen,
Schweiz,
E-Mail:
claudio.piffaretti@sbb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 30.09.2018
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 02.11.2018, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (claudio.piffaretti@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: «BITTE NICHT ÖFFNEN / Integrale Planerleistungen 2 (IgP2); Übertragungsleitungen»
1.5 Datum der Offertöffnung:- 07.11.2018, Ort:
Zollikofen, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Integrale Planerleistungen 2 (IgP2)
132kV/66 kV (16.7Hz) Übertragungsleitungen
Rahmenvertrag über 4 Jahre
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die SBB-Organisationseinheit Energie benötigt für die Projektierung von 132kV/66 kV (16.7Hz) Übertragungsleitungen wiederkehrend planerische Unterstützung von externen Fachkräften.
Das Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, mit geeigneten Ingenieurbüros Rahmenverträge über 4 Jahre abzuschliessen.
Die objektbezogenen Leistungen werden immer vorgängig und spezifisch mit dem Leistungserbringer definiert und festgehalten. Gestützt darauf wird vom Leistungserbringer eine konkrete Offerte basierend auf den Rahmenbedingungen des Rahmenvertrages erstellt. Diese Offerte wird vom Auftraggeber geprüft, gegebenenfalls bereinigt und anschliessend freigegeben.
Die Firma hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Bestellvolumen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Tessin
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2019, Ende: 31.12.2022
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- ZK1: Preis
Gewichtung 30%
ZK2: Ausreichende sprachliche Kompetenzen und Kenntnisse des angebotenen Teams
Gewichtung 20% ZK3: Ausreichende fachliche Kompetenzen und Kenntnisse des angebotenen Teams
Gewichtung 20% ZK4: Ausreichende örtliche Kompetenzen und Kenntnisse des angebotenen Teams
Gewichtung 15% ZK5: Adäquate Organisation der lokalen Präsenz
Gewichtung 15%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.01.2019 und Ende 31.12.2022
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- Keine Kosten für die Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden. Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig. Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
3.6 Subunternehmer- Subplaner sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Hinreichende Befähigung in der Fachplanung EK2: Hinreichende Befähigung in der Bauleitung EK3: Hinreichende Befähigung in der Montageleitung EK4: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%) EK5: Hinreichendes Qualitätsmanagement
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
EK1: Hinreichende Befähigung in der Fachplanung NEK1.1: 1 Referenz der letzten 10 Jahre in der Fachplanung von Projekten im Bereich Hochspannungsfreileitungen (min 50kV) in den SIA-Teilphasen 31-33. Die aufgeführten Phasen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Dasselbe Projekt für NEK1.1 und NEK1.2 ist nicht zulässig. NEK1.2: 1 Referenz der letzten 10 Jahre in der Fachplanung von Projekten im Bereich Hochspannungsfreileitungen (min 50kV) in den SIA-Teilphasen 41-51. Die aufgeführten Phasen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Dasselbe Projekt für NEK1.1 und NEK1.2 ist nicht zulässig.
EK2: Hinreichende Befähigung in der Bauleitung NEK2: 2 Referenzen der letzten 5 Jahre in der Bauleitung im Bereich Tiefbau. Die angegebenen Referenzen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
EK3: Hinreichende Befähigung in der Montageleitung NEK3: 2 Referenzen der letzten 5 Jahre in der Montageleitung im Bereich Hochspannungsfreileitungen (min. 50kV). Die angegebenen Referenzen müssen abgeschlossen sein bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
EK4: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%) NEK4: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) massgebenden Unternehmenseinheit(en)
EK5: Hinreichendes Qualitätsmanagement NEK5: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Italienisch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Italienisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Bei Wiedersprüchen in den Ausschreibungsunterlagen gilt die deutsche Version
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
4.3 Begehungen- Die SBB AG behält sich Verhandlungen ausdrücklich vor.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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