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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1037343
06.09.2018|Projekt-ID 172303|Meldungsnummer 1037343|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.09.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Evang. Ref. Kirchgemeinde Wallisellen
Beschaffungsstelle/Organisator: ARCANUS AG
Sihleggstrasse 17, 8832 Wollerau,  zu Hdn. von Reto von Allmen, Baubüro GIAG, Brandstrasse 12,  8952  Wollerau,  Schweiz,  Telefon:  044 731 91 00,  E-Mail:  r.vonallmen@arcanus.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Kirchgemeindehaus Wallisellen BKP 226.2 Verputzte Aussenwärmedämmung

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45212360 - Bau von Gebäuden für die Religionsausübung,
45210000 - Bauleistungen im Hochbau,
45261213 - Blechdachdeckarbeiten,
45261410 - Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten,
45211100 - Bauarbeiten für Wohnhäuser,
45443000 - Fassadenarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2262 - Verputzte Aussenwärmedämmungen
Normpositionen-Katalog (NPK): 342 - Verputzte Aussenwärmedämmungen,
676 - Malerarbeiten aussen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: TD Gips und Fassadenbau AG, Mohrenplatz 8,  6130  Willisau,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 727'361.30 mit MWSt.3.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.06.2018
Meldungsnummer 1024429

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.08.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 11

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.