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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1038377
18.09.2018|Projekt-ID 172163|Meldungsnummer 1038377|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.09.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren,  zu Hdn. von Bruno Sommerhalder, Walcheplatz 2,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  043 259 55 55,  E-Mail:  bruno.sommerhalder@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kanton Zürich, Rahmenvertrag Verkehrsplaner
Los-Nr: 1, 2, 3
Kurze Beschreibung: Los 1 (gelb) UB 1-2-7, Los 2 (rot) UB 3-4-5, Los 3 (blau) UB 9-10-12

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Marty + Partner Ingenieurbüro AG, Gustav-Maurer-Strasse 25,  8702  Zollikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 772'128.85 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.06.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1023915

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.09.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.4 Sonstige Angaben

Mit der Unterzeichnung des Rahmenvertrages wird der Zuschlag rechtsgültig. Deshalb gilt als Zuschlagsdatum das Unterzeichnungsdatum im Rahmenvertrag.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.