Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.09.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien,
zu Hdn. von
Marianne Zürcher, Blumenbergstrasse 39,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 464 77 35,
E-Mail:
marianne.zuercher@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Generalplanerleistungen für Region Mitte
-
Los-Nr:
2
- Kurze Beschreibung: Waffenplätze Bern-Sand, Lyss, Umgebung Region Bern (BE)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Schenker Stuber von Tscharner Architekten AG, Sandrainstrasse 3,
3007
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 950'175.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Auf Grund der Auswertung der Eignungs- und Zuschlagskriterien wurde der Auftrag dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 27.06.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1026169
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 10.09.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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