Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
24.09.2018 Publikationsdatum Simap: 24.09.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Vilters-Wangs
Beschaffungsstelle/Organisator: Technische Betriebe,
zu Hdn. von
Thomas Bachofner, Vilterserstrasse 60,
7323
Wangs,
Schweiz,
Telefon:
081 720 22 00,
E-Mail:
thomas.bachofner@vilters-wangs.ch,
URL
www.evw.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Smart Meter Rollout und Betrieb Elektrizitätswerk
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38551000 - Stromzähler |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Centralschweizerische Kraftwerke AG, Täschmattstrasse 4,
6015
Luzern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 415'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Elektrizitätswerk Vilters-Wangs bezieht 2'000 Smart Meter mit einer integrierten 434-MHz RF-Mesh Funktechnologie. Es handelt sich um folgende kommunikative, elektronische Stromzähler: Kamstrup OMNIPOWER Stromzähler mit einer integrierten RF-Mesh-Funktechnologie (gemäss EN-13757-4) auf der Hauptplatine, welche kompatibel mit dem MDM-VisionAir sind. Zusätzlich verfügen die Smart Meter über einen sehr tiefen Eigenstromverbrauch von maximal 0.5 W (Dreiphasenzähler), welche den ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz unterstützen.
Ebenfalls zum Auftrag gehören die Projektkosten für den Aufbau und die Integration der Smart-Meter-Lösung sowie die mit dem Betrieb der erforderlichen Software verbundenen Lizenzen und Dienstleistungen. Diese technischen Voraussetzungen erfüllt derzeit nur ein Anbieter.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.09.2018
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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