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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1038821
20.09.2018|Projekt-ID 172331|Meldungsnummer 1038821|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  20.09.2018, SO  21.09.2018, JU  26.09.2018
Publikationsdatum Simap: 20.09.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: KELSAG Kehrichtbeseitigung Laufental-Schwarzbubenland AG
Beschaffungsstelle/Organisator: KELSAG
Kehrichtbeseitigung Laufental-Schwarzbubenland AG,  zu Hdn. von Giuseppe Guanci, Delsbergstrasse 2A,  4253  Liesberg,  Schweiz,  Telefon:  061 775 10 10,  Fax:  061 775 10 11,  E-Mail:  g.guanci@kelsag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Submission Kehricht, Einsammeln und Transportieren von Kehricht im Verbandsgebiet der KELSAG

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen,
90512000 - Transport von Haushaltsabfällen,
90511100 - Einsammeln von kommunalem Müll,
90511200 - Einsammeln von Hausmüll

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
Name: Bieli Transport AG, Baselstrasse 160,  4242  Laufen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'562'980.00 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 14.06.2018
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1024487

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.09.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.4 Sonstige Angaben

Zuschlag an Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
Bieli Transport AG, TIT Imhof, Baslerstrasse 160 4242 Laufen

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides angerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.