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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1039269
20.09.2018|Projekt-ID 176668|Meldungsnummer 1039269|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BE  26.09.2018
Publikationsdatum Simap: 20.09.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindeverwaltung Bolligen
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindeverwaltung Bolligen, Bauverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3,  3065  Bolligen,  Schweiz,  Telefon:  031 924 70 30,  E-Mail:  bauverwaltung@bolligen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz Wasserleitung im Projektperimeter Neubau Fernwärmenetz

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Marti AG Bern, Bernstrasse 13,  3302  Moosseedorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 725'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten erfolgte zusammen mit den Baumeisterarbeiten für den Neubau eines Fernwärmenetzes (Wärmeverbund Bolligen). Die Bauherrin dieses Wärmeverbunds untersteht nicht dem öffentlichen Beschaffungswesen. Die Arbeiten der Gemeinde Bolligen stehen in direktem Zusammenhang mit den Hauptarbeiten (Wärmeverbund). Entsprechend ist eine Arbeitsvergabe an eine Drittfirma bautechnisch nicht möglich. Nur bei der Ausführung durch eine Unternehmung kann ein geordneter Bauablauf gewährleistet werden.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.09.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.