Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
27.09.2018 Publikationsdatum Simap: 27.09.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft, Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft, Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
Telefon:
061 552 66 06,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sissach - Neubau Sekundarschule Tannenbrunn Generalunternehmer-Auftrag
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, | | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau, | | 45220000 - Ingenieur- und Hochbauarbeiten, | | 45214000 - Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten, | | 45214200 - Bauarbeiten für Schulgebäude |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Implenia Schweiz AG, Burgfelderstrasse 211,
4055
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 8'200'000.00 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 22.03.2018
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1012267
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 25.09.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.4 Sonstige Angaben- Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die
Zentrale Beschaffungsstelle Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Rheinstrasse 29, CH-4410 Liestal zu richten.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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