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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1039379
27.09.2018|Projekt-ID 168490|Meldungsnummer 1039379|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  27.09.2018
Publikationsdatum Simap: 27.09.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft, Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft, Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  Telefon:  061 552 66 06,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sissach - Neubau Sekundarschule Tannenbrunn Generalunternehmer-Auftrag

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten,
45210000 - Bauleistungen im Hochbau,
45220000 - Ingenieur- und Hochbauarbeiten,
45214000 - Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten,
45214200 - Bauarbeiten für Schulgebäude

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Implenia Schweiz AG, Burgfelderstrasse 211,  4055  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 8'200'000.00 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.03.2018
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1012267

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.09.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.4 Sonstige Angaben

Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die
Zentrale Beschaffungsstelle
Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
Rheinstrasse 29, CH-4410 Liestal
zu richten.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.