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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1040259
27.09.2018|Projekt-ID 169362|Meldungsnummer 1040259|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.09.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien,  zu Hdn. von Marianne Zürcher, Blumenbergstrasse 39,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 464 77 35,  E-Mail:  marianne.zuercher@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Thun, Gesamtsanierung Mannschaftskaserne I, 12. Submissionspaket
Beschaffungs-Nr 3
Kurze Beschreibung: BKP 281.5 Fugenlose Bodenbeläge (Gussasphalt und Bitumenterrazzo)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2815 - Bodenbeläge aus Kunststein

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Johler Gussasphalt AG, Römerstrasse 25,  5502  Hunzenschwil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 441'904.40 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Auf Grund der Auswertung der Eignungs- und Zuschlagskriterien wurde der Auftrag dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 05.04.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1014811

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.09.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.