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04.10.2018|Projekt-ID 177076|Meldungsnummer 1040607|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 04.10.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,  zu Hdn. von Offerte: 100141 Ern BSA SH, Visualisierung Verkehrslage VVL SH - Nicht öffnen - Offertunterlagen, Grüzefeldstrasse 41,  8404  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 480 47 11,  Fax:  +41 58 480 47 90,  E-Mail:  beschaffung.winterthur@astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,  zu Hdn. von Offerte: 100141 Ern BSA SH, Visualisierung Verkehrslage VVL SH - Nicht öffnen - Offertunterlagen, Grüzefeldstrasse 41,  8404  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 480 47 11,  Fax:  +41 58 480 47 90,  E-Mail:  beschaffung.winterthur@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

22.10.2018
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 29.10.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 22.10.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 23.11.2018, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es ist 2 Exemplar des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

30.11.2018, Bemerkungen:  Der Termin ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Planung und Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Visualisierung Verkehrslage VVL SH

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

100141

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34996000 - Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Im Rahmen der Erneuerung der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen Schaffhausen (BSA SH) werden die Systeme zur Visualisierung der Verkehrslage in diesem Perimeter abgelöst, bzw. erweitert. Dies garantiert einen sicheren und unterhaltsfreundlichen Betrieb. Die neuen Systeme werden an die neuen Anforderungen (Normen, Richtlinien etc.) angepasst.
Die Erneuerung der Visualisierung Verkehrslage in der EZ VLS SH umfasst folgende Punkte:

-Erneuerung Monitorwand links
-Rückbau Blindschaltbild und die darunterliegenden 11 Monitore
-Installation Video-Server / Ansteuerung Anzeigewand
-Installation Anzeigewand
-Tests der Systeme
-Erstellen eines Provisoriums während der Arbeiten
-Erweiterung UeLS-Arbeitsplatz in der BLS Schweizersbild

2.7 Ort der Ausführung

Einsatzzentrale Verkehrsleitstelle Schaffhausen (EZ VLS SH), Betriebsleitstelle Schweizersbild (BLS)

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 31.01.2019, Ende: 31.12.2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, Projektfortschritt und allfälliger Projektänderungen.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: 
ZK1: PREIS  Gewichtung 60% 
ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN  Gewichtung 30% 
ZK3: ORGANISATION  Gewichtung 10% 
Preisbewertung 
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. 
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien 
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut 
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung 
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. 
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 31.01.2019 und Ende 31.10.2019
Bemerkungen: Fristen und Termine gemäss Gesamtterminprogramm Phase Ausführung.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 4 der vorgesehenen Vertragsurkunde.

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 70% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Fachliche Leistungsfähigkeit Schlüsselperson
EK4: Maximaler Anteil Leistungsanteil durch Subunternehmer

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich
Zu EK2: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
Zu EK3: Für eine Schlüsselperson: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Schlüsselperson : Projektleiter
Zu EK4: Nachweis, dass max. 70% der Leistungen dürfen über Subunternehmer erbracht werden.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 04.10.2018  bis  23.11.2018
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine.

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde «Werkvertag BSA».

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

1. Begehung: Es findet keine Begehung statt;
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4. Die Firmen AVS Systeme AG, Hünenberg, Wey Technology AG, Unterengstringen und RGBP AG, Thalwil werden als zugelassen vorbefasst eingestuft. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch diese Firmen oder Bietergemeinschaften, an der diese Firmen beteiligt sind, endet am 13.11.2018. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahme werden die genannten Firmen im Verfahren als Anbieterinnen zugelassen (Art. 21a VöB).

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch