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19.10.2018|Projekt-ID 177404|Meldungsnummer 1041693|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 19.10.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Personenverkehr, P-OP-FSE-SE-EME,  zu Hdn. von Herr Alexander Schweizer, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  0041 78 760 01 60,  E-Mail:  alexander.schweizer@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Personenverkehr
P-OP-FSE-SE-EME
Vermerk: „HF-SCHEIBEN DOMINO“ und „NICHT ÖFFNEN“,  zu Hdn. von Herr Alexander Schweizer, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 78 760 01 60,  E-Mail:  alexander.schweizer@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

05.11.2018
Bemerkungen: FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG:
Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk "HF-SCHEIBEN DOMINO" bis 05.11.2018 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden. Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 10.12.2018 Uhrzeit: 10:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

13.12.2018, Uhrzeit:  10:00, Ort:  Siehe Ziffer 1.2, Bemerkungen:  Nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

HF-SCHEIBEN DOMINO

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34600000 - Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Regionalverkehrs-Flotten der SBB werden mit verbessertem Mobilfunk-Empfang ausgerüstet. Die Domino-Flotte wurde zu rund einem Drittel mit Repeatern ausgerüstet; der Rest der Flotte soll nun mit speziellen, mobilfunktauglichen Scheiben ausgestattet werden: Die seit langem bewährte Sonnenschutz-Beschichtung wird mittels Laser aufgebrochen („perforiert“), um die Dämpfung für Mobilfunk deutlich zu reduzieren. Die technische Spezifikation beschreibt die technischen Eigenschaften und Anforderungen an diese Isolierglasscheiben mit gelaserter Sonnenschutz-Beschichtung für die Domino-Flotte und ist die Basis für eine Beschaffung im Rahmen der Ausschreibung.

Fortsetzung siehe Ziff. 4.5

2.7 Ort der Lieferung

SBB Werke sowie Service-Standorte in der ganzen Schweiz.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Eine Option der freihändigen Vergabe nach Massgabe des Basisvertrages für weitere Phasen und/oder für zusätzliche Mengen und Leistungen und für eine Verlängerung des Vertrages bis zu 5 Jahren nach Vertragsunterzeichnung wird ausdrücklich vorbehalten. Die SBB behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, diese Optionen gestaffelt einzulösen bzw. den Auftrag dieser Leistungen nach Bedarf (auch nur teilweise) zu gegebener Zeit aufgrund der einschlägigen Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen anderweitig (im Wettbewerb) zu vergeben. Sowohl das Einlösen als die Aufteilung der Optionsleistungen bei einer möglichen Nachbestellung von weiteren Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Die Bestimmungen des Basisvertrages, einschliesslich im Vertrag vereinbarter ursprünglicher Kostengrundlage, aller Ergänzungen und Änderungen aufgrund Einlösung von Optionen / Nachbestellrechte der SBB / Leistungsänderungen, Besondere Vereinbarungen und sonstigen Vertragsänderungen und -ergänzungen gelten auch für die nachbestellten Leistungen; der Umfang der Leistungen, die Termine und die anderen Vertragspunkte werden in jedem Fall vor Inangriffnahme geklärt und auf der Grundlage eines detaillierten Angebotes in einem Nachtrag zum Vertrag schriftlich festgehalten.

Hauptangebot: 4'229 Scheiben
Option 1: 102 Scheiben
Option 2: 1’308 Scheiben

2.10 Zuschlagskriterien

A KOMMERZIELL  Gewichtung 60% 
A.1 Beschaffungspreis (Hauptangebot und Einmalkosten)  Gewichtung 80% von 60% 
A.2 Die Akzeptanz folgender Vertragsziffern: 6.1 Rechnungsstellung, 7.2 Konventionalstrafe, 10 Versicherung, 14 Mangel, 15 Serienmangel, 16 Gewährleistung, 17 Haftung, 19 Einsichtsrecht, 23 Anwendbares Recht, 24 Gerichtsstand  Gewichtung Mussanforderung 
A.3 Akzeptanz Vertragsentwurf  Gewichtung 10% von 60% 
A.4 Qualitätsmanagement  Gewichtung 2% von 60% 
A.5 Projektplanung  Gewichtung 5% von 60% 
A.6 Logistik-Konzept  Gewichtung 3% von 60% 
B QUALITÄT  Gewichtung 40% 
B.1 Erfüllung der Anforderungsliste  Gewichtung 100% von 40% 
Erläuterungen:  Weitere Details sind in Ziffer 4.5 dieser Publikation sowie den Ausschreibungsunterlagen Teil 2C_Zuschlagskriterien aufgeführt.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Liefertermin

Beginn 11.03.2019 und Ende 31.12.2020
Bemerkungen: Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss 3.7 der Ausschreibungspublikation.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

- Für das Angebot (Bid Bond): Keine.

- Abstrakte und unwiderrufliche sowie auf erstes Verlangen der SBB zahlbare Erfüllungsgarantie, einer erstklassigen und in der Schweiz domizilierten Bank oder Versicherungsgesellschaft. Zahlungsverpflichtungen des Garanten nach SBB – Musterformular. Der Anbieter hat in seiner Offerte den vorgesehenen Garanten mit genauen Angaben (Firmenname, Sitz bzw. Geschäftsstelle) zu nennen.

- Die Kosten für erforderliche finanzielle Sicherheitsleistungen sind im Angebot als separate Position zu offerieren.

- Weitere Rahmenbedingungen siehe Ausschreibungsunterlagen.

- Die Kosten für erforderliche finanzielle Sicherheitsleistungen sind im Angebot als separate Position zu offerieren.

- Weitere Rahmenbedingungen siehe Ausschreibungsunterlagen.

3.3 Zahlungsbedingungen

Weitere Bedingungen gemäss Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen (kommerzielle Unterlagen).

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung gilt alle Leistungen gemäss Ausschreibungspublikation und Ausschreibungsunterlagen ab, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.

Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere Dokumentationskosten, Spesen, alle Aufwendung zum Nachweis der vertraglich festgelegten bzw. zu erwartender Qualität der Lieferungen, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Abladekosten, sowie sämtliche öffentliche Abgaben (Zoll, MWST, usw.).

Nicht erwähnte für die vertragliche Erfüllung notwendige übliche Kosten sind ebenfalls in der Vergütung enthalten.

Die MWST ist separat auszuweisen.

Weitere Details siehe Vertragsentwurf der SBB (Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen).

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen.

REGELUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER:
Es gelten in jedem Fall die Regelungen nachstehend sowie folgende Bedingungen:

- Der Generalunternehmer kann mehrere Subunternehmer vorschlagen.

- Subsubunternehmer sind nicht zugelassen.

- Werden einzelne Leistungen von Subunternehmer erbracht wird die Eignung des Anbieters für diese Leistungen aufgrund der Eignung des jeweiligen Subunternehmers geprüft.

- Die Eignungsnachweise des Anbieters und der Subunternehmer müssen mit dem Angebot des Generalunternehmers eingereicht werden.

- Der Anbieter muss im Zeitpunkt der Angebotsabgabe soweit möglich verbindliche Subunternehmerangebote erhalten haben. Aus diesen muss sich in jedem Fall ergeben, dass der Generalunternehmer spätestens zum Zeitpunkt der Offerteingabe seines Angebotes zu diesem Zeitpunkt über die Mittel und Infrastruktur des Subunternehmers verfügt und der Subunternehmer geeignet ist.

- Der fehlende Nachweis darüber, dass der Generalunternehmer über die Mittel und Infrastruktur der Subunternehmer verfügt (um damit die eigene Eignung substituieren zu können) bzw. dass der Subunternehmer geeignet ist, führt zum Ausschluss des Angebots des Generalunternehmers.

- Die SBB behält sich das Recht vor, vom Anbieter vorgeschlagene Unternehmer auszuschliessen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG

1.1) FACHKOMPETENZ
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in der Projektierung, Entwicklung, Herstellung und Umsetzung von Fensterscheiben Ersatzprojekten in der Schienenfahrzeugindustrie des öffentlichen Verkehrs im Nachmarkt (also nicht Fahrzeug Erstausrüster) in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.

1.2) PROBLEMANALYSE
Zweckmässiges Vorgehen bei Problemanalyse und Fehlerbehebung, Gewährleistung der Termineinhaltung (projektbezogen).

2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.

2.2) FERTIGUNGSKAPAZITÄT
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.

2.3) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.

2.4) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens

3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6) Versicherung / Betriebshaftplicht

4.) PRÄSENZ VOR ORT
Der Anbieter gewährleistet vor Ort eine ausreichende Präsenz für technischen Support und Service.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
Mindestens zwei Referenzen von erfolgreich durchgeführten Aufträgen in der Schweiz und/oder EU-Länder mit vergleichbarer Komplexität bezüglich Technik (insb. Laserperforation, Glasaufbauten), Dauer und Termineinhaltung in Projekten der Schienenfahrzeugindustrie des öffentlichen Verkehrs (idealerweise Vollbahnen) bei welchen die SBB die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen überprüfen und Auskünfte einholen kann. Die Referenzprojekte müssen in den letzten 5 Jahren abgewickelt worden sein. Dabei sollen nur Projekte aufgezeigt werden, in welchen im Nachmarkt (also nicht Fahrzeug Erstausrüster) Seitenscheiben ersetzt wurden.

Dabei ist folgendes anzugeben:
• Fahrzeugflotte (inkl. Anzahl Fahrzeuge)
• Fahrzeugtyp und max. Geschwindigkeit
• Betreiber
• Im Einsatz seit (Kalenderjahr)


NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001-04, ISO TS 22163 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
*) Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
•*) Unternehmensstruktur
•*) Aktuelles Organigramm
•*) Aufbau und Organisation des Anbieters
•*) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars "Erfüllungsgarantie" muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 4.1
(*) Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass eine Vertretung in deutscher und französischer Sprache mit einer maximalen Reaktionszeit innert 3 Arbeitstagen vor Ort zur Verfügung steht.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 10.12.2018
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine.

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 19.10.2018  bis  10.12.2018
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: BEZUG DER UNTERLAGEN
Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend auf www.simap.ch registrieren, um ab 19.10.2018 bis 10.12.2018 die Unterlagen runterzuladen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und allfälligen durch die SBB, den Anbieter oder einen Dritten (z.B. EU Tenderdaily) übersetzten Versionen geht der deutsche Text der SBB immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebend ist.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: "HF-SCHEIBEN DOMINO" und „NICHT ÖFFNEN“ (in Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von Rollmaterialkomponenten (AGB-RKomp, Ausgabe Dezember 2017).

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

4.6 Sonstige Angaben

Fortsetzung von Ziffer 2.6:

Der Liefergegenstand ist die Entwicklung, Herstellung, und Lieferung von Isolierglasscheiben aus Mineralglas. Frontscheibe sowie die Seitenscheiben des Führerstandes sind nicht Teil dieser Beschaffung

Hauptangebot: 4'229 Scheiben
Option 1: 102 Scheiben
Option 2: 1’308 Scheiben

VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.