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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1041871
11.10.2018|Projekt-ID 175213|Meldungsnummer 1041871|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  11.10.2018
Publikationsdatum Simap: 11.10.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Basel-Landschaft, Realisierung
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Gymnasium Münchenstein - Erweiterungsbau, Gastroeinrichtungen

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Gastronomieeinrichtung mit einer Regenerierküche, einer Mensa als Free Flow Anlage, einer warmen Ausgabe sowie einer Ausgabe für Getränke und Salate zur Selbstbedienung.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45210000 - Bauleistungen im Hochbau,
45214000 - Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten,
39221000 - Kücheneinrichtungen,
39314000 - Industrielle Kücheneinrichtungen,
45421151 - Installation von Einbauküchen

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   23.08.2018
im Publikationsorgan :   Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft / simap.ch
Meldungsnummer 1034463

3. Begründung

Kein anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig