Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.10.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schauspielhaus Zürich, Standort Pfauen: Immobilien Stadt Zürich / Schauspielhaus Zürich, Standort Schiffbau: Schauspielhaus Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,
zu Hdn. von
AHB, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 60514 Schauspielhaus Zürich, Standort Pfauen / BAV 12032 Schauspielhaus Zürich, Standort Schiffbau
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 33 - Elektroanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SALZBRENNER media GmbH, Industriegebiet See 1,
96155
Buttenheim,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'325'339.70 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Gesamtauftragswert für den Standort Pfauen und Schiffbau
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 06.07.2018
Meldungsnummer
1027641
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.10.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Verfügung Nr. 180384 des Vorstehers des Hochbaudepartements (BAV 60514, Standort Pfauen)
Gemäss Beschluss der Direktorin des Amts für Hochbauten (BAV 12032, Standort Schiffbau)
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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