Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.10.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Post CH AG /PostMail
Beschaffungsstelle/Organisator: Post CH AG / F41 / Beschaffung CC-WTO "Weiterentwicklung der Applikation ADM-SPM", Wankdorfallee 4,
3030
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
da@post.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Weiterentwicklung der Applikation ADM-SPM
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, | | 72267100 - Wartung von Informationstechnologiesoftware, | | 72267000 - Software-Wartung und -Reparatur |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Siemens Postal, Parcel & Airport Logistics AG, Albisriederstrasse 243c,
8047
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'000'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 13 Abs. 1, lit.c, VöB
Die in den Briefzentren der Schweizerischen Post eingesetzte Software (Sortierinformatik) wurde im Rahmen des Projektes REMA mittels WTO-Ausschreibung beschafft und installiert. Dabei wurde die Software in einem hoch komplexen Verbund mit diversen anderen Applikationen und Anlageparks installiert und aufgrund neuer Anforderungen der Post auch laufend weiterentwickelt. Das System ADM-SPM bildet die grundlegende Basis für die Sortierprogrammgestaltung und somit der Sortierung von Briefen bei PostMail. Das System ist sehr eng mit der vorhandenen Anlagetechnik (Sortiermaschinen) und durch mehrere verflochtene Schnittstellen mit anderen Applikationen vernetzt. Der Wechsel auf einen anderen Anbieter würde zu erheblichen Mehrkosten führen und bedeuten, dass die komplette Individualsoftware ausgetauscht werden müsste, wodurch sämtliche bisher getätigten Investitionen verloren gingen. Zusätzlich wäre ein Wechsel mit erheblichen betriebliche Risiken verbunden. Insbesondere hätten Ausfälle und Störungen eine Gefährdung des Grundversorgungsauftrags der Post zur Folge. Nur die Zuschlagsempfängerin ist in der Lage, den Betriebsprozess durch den Verbund aller Applikationen auch weiterhin sicherzustellen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.10.2018
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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