Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
22.10.2018 Publikationsdatum Simap: 22.10.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Gossau, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Gossau, Tiefbauamt,
zu Hdn. von
Gaëtan Michel, Bahnhofstrasse 25, Postfach,
9201
Gossau,
Schweiz,
Telefon:
071 388 43 90,
E-Mail:
tiefbauamt@stadtgossau.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Stadt Gossau, Tiefbauamt,
zu Hdn. von
Gaëtan Michel, Bahnhofstrasse 25, Postfach,
9201
Gossau,
Schweiz,
Telefon:
071 388 43 90,
E-Mail:
tiefbauamt@stadtgossau.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 07.11.2018
- Bemerkungen: an P. Brunschwiler: p.brunschwiler@waelli.ch oder Tel. 058 100 91 90
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 16.11.2018, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Stichwort auf Couvert: "Sanierung Friedbergstrasse"
1.5 Datum der Offertöffnung:- 19.11.2018, Bemerkungen:
(nicht öffentlich)
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung Friedbergstrasse, Gossau; Kanalisation, Werkleitungen und Strassenbau
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 2016-17593
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Alten MW-Kanal stilllegen und dessen Seitenanschlüsse an bestehenden parallelen MW-Kanal umhängen; Grabarbeiten für neue EW-Leerrohre und Strassenentwässerung; neuer EW-Ortbetonschacht; Verlängerung von zwei Trottoirs; Erneuerung Strassenbeläge und Randabschlüsse; Betonabbruch im Grundwasser (Rückbau unterirdische Trafostation)
2.7 Ort der Ausführung- Friedberg-/Haldenstrasse, 9200 Gossau
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 08.04.2019 und Ende 31.07.2019
- Bemerkungen: optimaler Baubeginn am 08.04.2019 (Anfang Frühlingsferien); Bauabschluss zwingend bis Ende Juli 2019 inkl. Deckbelag
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Die Bauherrschaft behält sich vor, beim Zuschlag eines Auftrags vom Unternehmen vor Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen einzufordern.
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage
3.5 Bietergemeinschaft- zulässig
3.6 Subunternehmer- zulässig
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 07.11.2018
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
zu beziehen von folgender Adresse:
Stadt Gossau, Tiefbauamt, Bahnhofstrasse 25, Postfach,
9201
Gossau,
Schweiz,
E-Mail:
tiefbauamt@stadtgossau.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 22.10.2018 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen werden nur digital per E-Mail kostenlos abgegeben.
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt des Kantons St.Gallen
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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