Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1042461
11.10.2018|Projekt-ID 175426|Meldungsnummer 1042461|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.10.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ara region bern ag
Beschaffungsstelle/Organisator: ara region bern ag,  zu Hdn. von Beat Ammann, Neubrückstrasse 190,  3037  Herrenschwanden,  Schweiz,  Telefon:  031 300 52 52,  Fax:  031 300 52 90,  E-Mail:  beat.ammann@arabern.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Teilabbruch alte Schlammtrocknung

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45111000 - Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Vontobel Abbruch + Aushub AG, Looslistrasse 21,  3027  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 278'986.84 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot (Nutzwert 460 Punkte)

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 25.08.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1035125

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.10.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Vergabe kann innert 10 Tagen seit Ihrer Eröffnung mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greif-bare Beweismittel sind beizulegen.