Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.10.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Zürich Bauprojekte
Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Zürich Bauprojekte,
zu Hdn. von
Urs Imwinkelried, Stampfenbachstrasse 73,
8006
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 634 10 22,
E-Mail:
urs.imwinkelried@bp.uzh.ch,
URL
www.bp.uzh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Externe Projektleitung EETS Schlieren
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 558 - Projektleitung, Projektbegleitung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: dany waldner ag, Bäckerstrasse 40,
8004
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 305'000.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Freihändige Vergabe gemäss §10. Absatz 1 f SVO Kanton Zürich: Eine unterbruchsfreie und fachgerechte externe Betreuung des Projekts mit seiner sehr spezifischen Nutzung kann nur durch eine weitere Beauftragung der bisher beauftragten Anbieterin qualitativ und wirtschaftlich gewährleistet werden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.09.2018
4.4 Sonstige Angaben- Nachtrag 2 zum Vertrag vom 27.06.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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