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08.11.2018|Projekt-ID 177955|Meldungsnummer 1043609|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 08.11.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: zb Zentralbahn AG, Bereich Produktion und Rollmaterial
Beschaffungsstelle/Organisator: zb Zentralbahn AG, Bereich Produktion und Rollmaterial,  zu Hdn. von Jörg Andreas Muri, Bahnhofstrasse 23,  6362  Stansstad,  Schweiz,  Telefon:  058 668 80 00,  Fax:  058 668 80 01,  E-Mail:  einkauf@zentralbahn.ch,  URL www.zentralbahn.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

zb Zentralbahn AG, Bereich Produktion und Rollmaterial, Vermerkt "BAHNERSATZ LZ-AST" und "NICHT ÖFFNEN",  zu Hdn. von Jörg Andreas Muri, Bahnhofstrasse 23,  6362  Stansstad,  Schweiz,  Telefon:  058 668 80 00,  Fax:  058 668 80 01,  E-Mail:  einkauf@zentralbahn.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

05.12.2018
Bemerkungen: Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk "BAHNERSATZ STRECKENSPERRE LZ-AST" bis 05.12.2018 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden.

Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 18.12.2018 Uhrzeit: 10:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eintreffend bei der Zentralbahn für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.

Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

19.12.2018, Ort:  Siehe Ziff. 1.2, Bemerkungen:  Nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[18] Eisenbahnen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

BAHNERSATZ STRECKENSPERRE LZ-AST

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr,
34114400 - Kleinbusse,
34121000 - Busse,
34121400 - Niederflurbusse,
34121300 - Doppelstockbusse,
34144910 - Elektrobusse

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Für die Streckensperren im 2019 müssen die Bahnersatzleistungen der Zentralbahn neu vergeben werden. Die Kurse im Rahmen dieses Angebots werden im Fahrplan mit den entsprechenden Fahrtzeiten veröffentlicht und werden somit in ein Verkehrssystem mit Anschlüssen an den Stationen der Zentralbahn integriert. Der Kundschaft wird ein pünktlicher und qualitativ hochstehender Service in Übereinstimmung mit dem veröffentlichten Angebot gewährleistet.

Beschaffungsgegenstand sind Bahnersatzfahrten auf dem Netz der Zentralbahn AG gemäss Pflichtenheft und Fahrplan (Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen).

Die zb Zentralbahn AG erwartet ein Hauptangebot für:

- Die Transportleistungen gemäss Preisblatt für die Streckensperre März/April 2019.

Die zb Zentralbahn AG erwartet ein Richtangebot für die Streckensperre 2020/2021/2022.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Steckensperre Luzern - Alpnachstad

Richtangebot für Strecken
Luzern - Brünig
Luzern - Engelberg

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.03.2019, Ende: 30.04.2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Ziff. 2.9. / Richtangebot 1.04.2019 - 31.12.2022

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Eine Option der freihändigen Vergabe nach Massgabe des Basisvertrages für weitere Phasen und/oder für zusätzliche Mengen und Leistungen und für eine Verlängerung des Vertrages wird ausdrücklich vorbehalten. Die zb Zentralbahn AG behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, diese Optionen gestaffelt einzulösen bzw. den Auftrag dieser Leis-tungen nach Bedarf (auch nur teilweise) zu gegebener Zeit aufgrund der einschlägigen Bestimmungen über das öffent-liche Beschaffungswesen anderweitig (im Wettbewerb) zu vergeben. Sowohl das Einlösen als die Aufteilung der Opti-onsleistungen bei einer möglichen Nachbestellung von weiteren Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt fest-gelegt.

Die Bestimmungen des Basisvertrages, einschliesslich im Vertrag vereinbarter ursprünglicher Kostengrundlage, aller Ergänzungen und Änderungen aufgrund Einlösung von Optionen / Nachbestellrechte der zb Zentralbahn AG / Leis-tungsänderungen, Besondere Vereinbarungen und sonstigen Vertragsänderungen und -ergänzungen gelten auch für die nachbestellten Leistungen; der Umfang der Leistungen, die Termine und die anderen Vertragspunkte werden in jedem Fall vor Inangriffnahme geklärt und auf der Grundlage eines detaillierten Angebotes in einem Nachtrag zum Ver-trag schriftlich festgehalten.

2.10 Zuschlagskriterien

1. QUALITÄT  Gewichtung 50% 
1.1 Umsetzung, Erfüllung der Anforderungen der zb gemäss TGeil 4 der Ausschreibungsunterlagen.  Gewichtung 60% von 50% 
1.2 Aufzeigen Risiken der Projektabwicklung  Gewichtung 20% von 50% 
1.3 Disposition  Gewichtung 20% von 50% 
2. WIRTSCHAFTLICHKEIT  Gewichtung 50% 
2.1 Preise  Gewichtung 80% von 50% 
2.2 Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge  Gewichtung 20% von 50% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.04.2019 und Ende 31.12.2019

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ziffer 3.7 der Ausschreibungspublikation.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen (kommerzielle Unterlagen).

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung gilt alle Leistungen gemäss Ausschreibungspublikation und Ausschreibungsunterlagen ab, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.

Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere Dokumentationskosten, Spesen, alle Aufwendung zum Nachweis der vertraglich festgelegten bzw. zu erwartender Qualität der Lieferungen, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Abladekosten, sowie sämtliche öffentliche Abgaben (Zoll, MWST, usw.).

Nicht erwähnte für die vertragliche Erfüllung notwendige übliche Kosten sind ebenfalls in der Vergütung enthalten.

Die MWST ist separat auszuweisen.

Weitere Details siehe Vertragsentwurf der Zentralbahn (Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen), sowie Teil 4A Marketing- und Listinggebühren und Teil 4B Aufgabenbeschrieb Bestell- und Lieferabwicklung.

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen.

REGELUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER
Es gelten in jedem Fall die Regelungen nachstehend sowie folgende Bedingungen:
- Der Generalunternehmer kann mehrere Subunternehmer vorschlagen.
- Subsubunternehmer sind nicht zugelassen.
- Werden einzelne Leistungen von Subunternehmer erbracht, wird die Eignung des Anbieters für diese Leistungen aufgrund der Eignung des jeweiligen Subunternehmers geprüft.

- Die Eignungsnachweise des Anbieters und der Subunternehmer müssen mit dem Angebot des Generalunternehmers eingereicht werden.

- Der Anbieter muss im Zeitpunkt der Angebotsabgabe soweit möglich verbindliche Subunternehmerangebote erhalten haben. Aus diesen muss sich in jedem Fall ergeben, dass der Generalunternehmer spätestens zum Zeitpunkt der Offerteingabe seines Angebotes zu diesem Zeitpunkt über die Mittel und Infrastruktur des Subunternehmers verfügt und der Subunternehmer geeignet ist.

- Der fehlende Nachweis darüber, dass der Generalunternehmer über die Mittel und Infrastruktur der Subunternehmer verfügt (um damit die eigene Eignung substituieren zu können) bzw. dass der Subunternehmer geeignet ist, führt zum Ausschluss des Angebots des Generalunternehmers.

- Die Zentralbahn behält sich das Recht vor, vom Anbieter vorgeschlagene Unternehmer auszuschliessen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG

1.1) FACHKOMPETENZ
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung mit fahrplanmässigen Personentransport des öffentlichen Verkehrs, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.

1.2) TERMINEINHALTUNG
Zweckmässiges Vorgehen und Gewährleistung der Termineinhaltung.

2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung).

2.2) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.

2.3) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens

3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Versicherung / Betriebshaftplicht

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
2 Referenzen (wann, Kunde, Projektumfang, Beschreibung der beauftragten Leistungen, Rolle des Anbieters innerhalb des Projekts) von erfolgreich durchgeführten Aufträgen mit vergleichbarer Komplexität bezüglich Umfang, Dauer und Termineinhaltung in Projekten des öffentlichen Verkehrs,

Stellungnahme (der damaligen Auftraggeberin), ob die Leis-tungen den anerkannten Regeln des Fachgebietes entspra-chen und ob sie ordnungsgemäss und rechtzeitig erbracht wurden; (Max. zwei A4 Seiten pro Referenzfall).


NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Vorgehenskonzept.


NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001-04 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie einer einwandfreien Leistungserbringung.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
(*) Personalkapazitätsübersicht, Personalprofile der Schlüsselperso-nen. Nachweis der vorhandenen Kategorie gerechten Fahrausweise der Chauffeure.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
•*) Unternehmensstruktur
•*) Aktuelles Organigramm
•*) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich gere-gelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jah-resrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars "Erfüllungsgarantie" muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 18.11.2018
Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 08.11.2018  bis  12.12.2018
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: BEZUG DER UNTERLAGEN
Die Anbieter müssen sich zwingend in www.simap.ch registrieren, um die Unterlagen runterzuladen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und allfälligen durch die Zentralbahn, den Anbieter oder einen Dritten (z.B. EU-Tenderdaily) übersetzten Versionen geht
der deutsche Text der Zentralbahn immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebend ist.

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: Lieferung von geröstetem Bohnenkaffee und „NICHT ÖFFNEN“ in 2-facher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger)
einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die Zentralbahn behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der Zentralbahn und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der Zentralbahn, Personal,
Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe: September 2016, Stand: September 2016.

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der Zentralbahn.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die Zentralbahn behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.