Abbruch- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
25.10.2018 Publikationsdatum Simap: 25.10.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baselland Beschaffung und Logistik, Mühlemattstrasse 26,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
ksbl.zek@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Containerwaschmaschine
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Anlage für die Reinigung und Desinfektion von Tablarwagen und Esscontainer für die wirtschaftliche Aufbereitung von Tablarwagen des Personalrestaurants, Container (Esscontainer und beheizte Container) für die Patientenessen, sowie die beheizten Speisen für das Personalrestaurant
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- P5-18-001
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 42716100 - Waschanlagen, | | 42716120 - Waschmaschinen, | | 33191000 - Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung, | | 42995000 - Reinigungsmaschinen |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
05.07.2018
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1027925
3. Begründung- Technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben sich geändert
5 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art.15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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